Im März soll die Regierungsvorlage dann dem Parlament vorgelegt werden.
Gesetzesvorschlag zur Arbeitslosenversicherung im Ministerrat
Das Volumen der Beitragssenkung werde 140 Mio. Euro betragen, 900.000 Beschäftigte mit durchschnittlich 311 Euro sollen pro Jahr entlastet werden, zitierte Hartinger-Klein die bereits bekannten Vorhaben aus dem Gesetzesentwurf. Gelten soll die Entlastung für niedrige Einkommen bis zu 1.948 Euro – und zwar voraussichtlich ab Juli. Der Gesetzesvorschlag wurde bereits nach der Regierungsklausur in Seggauberg Anfang Jänner in Begutachtung geschickt, die Begutachtungsfrist ist mittlerweile beendet. Was die geplante Reform des Arbeitslosengeldes betrifft, ist die Regierung laut Hartinger-Klein gerade dabei, mit einem externen Berater Kriterien zu erarbeiten und Berechnungen anzustellen. Wichtig sei, das System ganzheitlich zu betrachten, erklärte sie. Die Armut dürfe durch die Reform nicht steigen.
Unter anderem hat die schwarz-blauen Regierung hier einen Zugriff auf Vermögen von Arbeitslosen, die in die Mindestsicherung fallen, angedacht. Innerkoalitionäre Kritik an diesen Plänen gab es seitens der FPÖ, auch Hartinger-Klein sprach sich zwischenzeitlich gegen einen Vermögenszugriff aus. Auch Generalsekretärin Marlene Svazek erklärte Mitte Jänner, mit der FPÖ werde es “keinen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen geben”. Ziel sei allerdings, Arbeitsunwillige zur Arbeit zu motivieren.
(APA/Red.)
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