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Seilbahner wälzen Pläne für ein Skigebiet der Superlative

©VN/Themenbild
Ab 2020 sollen Skifans zwischen Warth und Kappl in Tirol ihrem Sport frönen können.

Das Ziel: Wintersportfans sollen in Schröcken im Bregenzerwald ihre Skier anschnallen können und diese je nach konditioneller Verfassung bis ins tirolerische Kappl nicht mehr abschnallen müssen – also 400 Pistenkilometer an einem Stück. Mittelfristig denken die Seilbahner gar an eine riesige Skischaukel, die von Samnaun in der Schweiz über Ischgl, Kappl und St. Anton bis Lech, Zürs und Warth reicht. Skigebiete dieser Größenordnung existieren derzeit nur in Frankreich und in den USA.

Großprojekt der Ski Zürs AG

Sowohl hierzulande als auch in Tirol sind erste Schienen für die Umsetzung der Pläne bereits gelegt: Die Ski Zürs AG erhielt im Sommer 2015 grünes Licht für den Bau von vier Bahnen. Wintersportfans sollen nach Fertigstellung dieser Anlagen zwischen den Skigebieten Warth-Schröcken und Lech sowie Zürs-Trittkopf-Rauz und der Albonabahn in Stuben pendeln können. Von Rauz aus gelangen Skifahrer dann nach einer Fahrt mit der Valfagehrbahn ins Skieldorado nach St. Anton in Tirol.

Tiroler Seilbahner ziehen nach

Derzeit müssen sie noch mit einer Busfahrt zwischen Zürs und Rauz Vorlieb nehmen. Die Vorarbeiten für den Bau der Lifte sind bereits in Angriff genommen worden. Die Gesamtinvestition wird mit 40 Millionen Euro beziffert. Jetzt ziehen die Arlberger Bergbahnen nach: Der seit Jahren geplante Zusammenschluss der Tiroler Skigebiete Arlberg-Rendl mit jenen in Kappl um weitere 45 Millionen Euro wurde im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von den Behörden positiv bewertet.

Realistischer Baubeginn 2019

Ausgegangen wird laut Walther Thöny (52), einem der beiden Vorstände bei den Arlberger Bergbahnen mit Hauptsitz in Innsbruck, von einem realistischen Baubeginn 2019 ausgegangen. Erst müssen Beschwerden behandelt werden, Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer (50) beispielsweise hat wenig Freude mit dem Vorhaben und will eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Hierzulande freuen sich zumindest Bahnbetreiber und Touristiker über die Ausbaupläne.

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