Dabei forderte der Räuber von der Angestellten mit einer Gasdruckpistole einen Bargeldbetrag von rund 15.000 Euro und floh anschließend nach Deutschland. In der Verhandlung gibt er an, er habe das Geld benötigt, um Schulden zu bezahlen. Doch er verbrauchte das Geld während seines Untertauchens. Da er nicht maskiert und er bereits mehrfach vorbestraft war, dauerte es nicht lange, bis die Fahnder wussten, um wen es sich handelte. Der Deutsche kehrte nach Dornbirn zurück und stellte sich.
Sinnlose Aktion
„Es war eine Kurzschlussaktion“ bemüht sich Verteidigerin Lisa Marie Ramsauer um ein mildes Urteil. Immerhin zeigt sich der Mann vollumfänglich geständig. Doch der Strafrahmen reicht von mindestens fünf bis zu fünfzehn Jahren. Der Senat entscheidet sich für eine Strafe im unteren Bereich und verhängt sechs Jahre unbedingte Haft. Der Angeklagte ist bereit, das Urteil zu akzeptieren, die Staatsanwaltschaft gibt vorerst keine Erklärung ab. Somit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Polizeieinsatz nach Juwelierraub
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