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Schwimmtrainer: Kripo hat Erhebungen abgeschlossen

Feldkirch -  Missbrauchsvorwürfe gegen 64-Jährigen: Staatsanwaltschaft beantragt kontradiktorische Einvernahme von mehreren Opfern.

Der Abschlussbericht des Landeskriminalamts rund um die Vergewaltigungs- und Missbrauchsvorwürfe gegen den Schwimmtrainer und Obmann des mittlerweile aufgelösten Vereins Schwimmunion Dornbirn liegt vor. Das bestätigte Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gestern auf Anfrage den VN. „Wir haben nun die kontradiktorische Einvernahme (Befragung über Video, Anm.) von mehreren Opfern beantragt“, so Rusch.

Bis wann die Ermittlungen endgültig abgeschlossen sein werden, wollte der Sprecher noch nicht prognostizieren. Der gebürtige Deutsche sitzt seit 3. Februar wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – wie berichtet – wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, geschlechtlicher Nötigung, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und pornografischer Darstellung Minderjähriger.

Ex-Schützling zeigte an

Angezeigt wurde der Trainer, der einst Präsident des Landesschwimmverbands und bis Ende 2003 sportlicher Leiter beim Schwimmclub Bludenz war, von einem ehemaligen Schützling. Die junge Frau hatte sich zuvor einem Psychotherapeuten anvertraut. Die Übergriffe sollen sich laut Staatsanwaltschaft über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckt haben.

Im Zuge der Ermittlungen ergab sich dann der Verdacht auf drei weitere unmündige Opfer. Bei zwei Opfern soll es sich um ehemalige Bewohner des SOS-Kinderdorfs in Dornbirn handeln. Laut Staatsanwaltschaft gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, dass sich die vorgeworfenen Taten in der Einrichtung abgespielt haben. Ob in der Zwischenzeit weitere Vorwürfe erhoben wurden, wollte Rusch nicht preisgeben.

Haftverhandlung

Am kommenden Montag, 9. Mai, entscheidet der zuständige Haftrichter, ob der 64-Jährige weiterhin im Gefängnis bleiben muss. Der Beschuldigte hatte bereits im Februar Haftbeschwerde eingelegt, diese wurde aber vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck abgewiesen.

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