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Schwieriger Fall heute vor Feldkircher Schwurgericht

Ungewöhnlicher Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Ungewöhnlicher Prozess am Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT
Feldkirch - Am Landesgericht Feldkirch müssen sich heute acht Laienrichter mit einem schwierigen Fall auseinandersetzen.
Bilder aus dem Gerichtssaal
Türkei: Mehrere Personen getötet

Ein heute 45-jähriger Mann tötete 2006 in einem Schub von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie drei Menschen und verletzte zwei weitere schwer. Passiert ist das Blutbad in der Türkei, der Heimat des Mannes, der seit langem die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die türkische Justiz war sich bewusst, dass der Angreifer nicht böse, sondern krank ist und wies ihn in eine türkische, psychiatrische Anstalt ein. Insgesamt fünf Jahre verbrachte der Familienvater hinter Gittern, dann wurde er 2011 bedingt entlassen. Ihm wurde aufgetragen, sich über Jahre hinweg regelmäßig medizinischen Kontrollen zu unterziehen.

Zurück in Vorarlberg

Der Mann kehrte nach Vorarlberg zurück, wo er seit seinem 22. Lebensjahr zuhause ist. Er spürte, dass sich ein neuer Krankheitsschub anbahnte und begab sich freiwillig nach Rankweil in Behandlung. In der Psychiatrie erkannte man die drohende Gefahr. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Mann wegen der damaligen Straftaten nochmals in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden darf. Sogar der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich mit dieser Frage. Um die schrecklichen Taten von damals wird es heute weniger gehen. Die Frage des Doppelbestrafungsverbotes und damit in Zusammenhang stehende knifflige juristische Fragen werden beleuchtet. Der 45-Jährige ist nicht Angeklagter, sondern “Betroffener”. Es gibt keine Anklage, sondern einen Antrag auf Einweisung. Mehrere Experten bestätigten, dass der psychisch Kranke 2006 nicht zurechnungsfähig war.

Junganwalt verteidigt

Vertreten wird der Betroffene von Simon Mathis. Einem Strafverteidiger, der bereits durch einige Fälle wie zum Beispiel dem des “Schwimmtrainers” im Licht der Öffentlichkeit stand. Auch der Fall “Tod einer jungen Mutter im SOS-Kinderdorf” wurde ihm zugewiesen. Mathis ist sich seiner schweren Aufgabe bewusst. “Meine Mandanten kommen zu mir, weil sie sich in einer schwierigen Lebenslage befinden”, so der Montafoner. Dass über gewisse Fälle öffentlich heftig diskutiert wird, wertet Mathis nicht negativ. “Im Schwurgericht entscheiden schließlich auch Laien über Schuld und Unschuld”, so Mathis. Den Vorsitz führt Richter Wilfried Marte, der Prozess beginnt um 8.30 Uhr.

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