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27. Oktober 2012 11:12; Akt.: 27.10.2012 11:12

Schwerpunktaktion in Dornbirn

Einige Alko-Sünder wurden wieder aus dem Verkehr gezogen. Einige Alko-Sünder wurden wieder aus dem Verkehr gezogen. - © VOL.AT/Bernd Hofmeister
Dornbirn – Bei einer Schwerpunktaktion in Dornbirn in der Nacht auf Samstag konnte die Polizei einige Alkohol- und andere Verkehrssünder anhalten.

 (10 Kommentare)

In der Nacht auf den Samstag führten Beamte der Stadtpolizei Dornbirn eine Schwerpunktaktion durch, bei der insgesamt etwa 250 Fahrzeuge bzw. Fahrzeuglenker kontrolliert und 62 Alkohol-Vortests vorgenommen wurden.

Bei einer Fahrzeuglenkerin ergab der Alkotest einen Wert von 1,70 Promille. Ihr wurde der Führerschein sofort abgenommen. Ein Fahrzeuglenker  war nicht im Besitz eines Führerscheines, da ihm dieser bereits von der Behörde abgenommen worden war.

Zudem missachtete ein Fahrzeuglenker die Anhaltezeichen der Polizei. Wie sich daraufhin herausstellte, war der Lenker alkoholisiert und nicht im Besitz einer Lenkberechtigung.

Vier Fahrzeuglenker werden wegen erheblicher Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, zwei Fahrzeuglenker wegen diversen Fahrzeugmängeln an die Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Zudem wurden an insgesamt 18 Fahrzeuglenker Strafzettel ausgestellt.

(VOL.AT/Polizei)

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Kommentare 10
  1.  Eigentlich eine geringe "Ausbeute".
    Waren 6 oder 8 Mann/Frau mit 5 Polizeiautos vor Ort?
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  2. Nicht einsperren,
    sondern dem Bruder/Vater/Kumpel/Frau/Freundin das Auto auch zeitlich beschränkt beschlagnahmen, so lange der Führerschein bei der Behörde liegt. Dann hört die Weitergabe von KFZ an Personen ohne Führerschein auf.
    Nur zur Erinnerung: Das Fahren mit einem KFZ darf nur Inhabern eines gültigen Führerscheines erlaubt werden und selbstverständlich nur nicht alkoholisierten Lenkern.
    Verwandte und Freunde, die den PKW an Alkoholisierte weitergeben, sind Mittäter bei Unfällen und deren oft schwerwiegenden Folgen. Das ist verantwortungslos gegenüber dem Alkoholisierten und aller anderen Verkehrsteilnehmer.
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    •  Da geht schon mal GARNICHT!!!

      Man kann nicht die gesamte Verwandtschaft und das restliche Umfeld für die Verfehlungen eines Einzelnen bestrafen!

      DU würdest dich auch schön bedanken, wenn eines Tages die Freunde und Helfer bei dir an der Türe klingeln, und dir Autoschlüssel und/oder Kennzeichen abnehmen wollen, nur weil dein Bruder/Neffe/Schwager/Kumpel letzte Nacht mit 1,2 Promille erwischt wurde.
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      • rudi ist ratlos, warum?
        Befristete Autobeschlagnahme nur dann, wenn der PKW-Besitzer sein Auto einem Verwandten oder Bekannten leiht, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis (Führerschein) oder alkoholisiert ist.
        Langsam lesen, dann versteht es auch rudi ratlos vielleicht:
        Nur zur Erinnerung: Das Fahren mit einem KFZ darf nur Inhabern eines gültigen Führerscheines erlaubt werden und selbstverständlich nur nicht alkoholisierten Lenkern.
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        •  im übrigen gibt es auch KFZ-Halter, die ihr Fahrzeug MEHREREN Personen zur freien Nutzung überlassen, OHNE daß jedesmal geprüft wird, ob die betroffene Pernon noch im Besitz eines Führerscheines ist. z. B. Firmenautos, Zweit- und Drittautos bei größeren Familien, etc...

          Daß es strafbar ist, WISSENTLICH ein KFZ an Personen ohne FS abzugeben, das lernt man schon in der Fahrschule!

          deswegen kann/darf aber kein Fahrzeug beschlagnahmt werden! Es könnten ja noch weitere Personen auf dieses Fahrzeug angewiesen sein.
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        •  und du läßt dir auch garantiert jedesmal, wenn dein Bruder oder dein Schwager/Vater/Sohn/Tochter/Mutter/PartnerIn sich dein Auto ausleihen will, seinen/ihren Führerschein zeigen, oder???
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  3.  Und was lernen wir daraus wieder??? Führerschein abnehmen bringt nix... nehmt ihnen das Auto weg!!
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  4.  @kritischer.....:

    dann müßte aber mit zweierlei Maß gemessen werden, aber vor dem Gesetz sollten ja bekanntlich alle gleich sein.

    Lenker=Halter: Fahrzeug beschlagnahmen
    Lenker=nicht Halter: Nur FS und Wagenschlüssel abnehmen?

    Das geht vor keinem Gericht durch.
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  5.  wieso das Auto stillegen?

    ist denn das Auto alkoholisiert unterwegs, oder der Lenker???

    wenn ein Stadtbusfahrer z.B. mit Alk im Blut in seinem Bus angehalten wird, kann man auch nicht den Bus stillegen. es muß halt ein anderer Fahrer her.

    Das gleiche muß auch bei privaten KFZ angewendet werden.

    Den Schlüssel kann man dem Alkolenker abnehmen, (das ist auch gut so) der dann von einer anderen Person (mit gültigem FS) am Posten abgeholt werden kann.
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