Nach dem schweren Unfall auf der Vorarlberger Sommerrodelbahn musste am 28. Juni 2014 sogar der Notarzthubschrauber eingesetzt werden. Seit dem Unfall ist der rechte Fuß der 35-jährigen Frau verkürzt.
Die geschiedene Mutter von zwei Kindern geht mit einer Krücke und musste bislang drei Mal operiert werden. Möglicherweise müsse ihr der rechte Fuß abgenommen werden, sagte die Klägerin in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch.
Die gelernte Bürokauffrau fordert vom beklagten Seilbahnunternehmen, das die Sommerrodelbahn betreibt, 62.000 Euro Schadenersatz, darunter Schmerzengeld und Verdienstentgang. Ihr Anwalt Clemens Achammer meint, der Bahnbetreiber sei allein für den Unfall und dessen Folgen verantwortlich. Weil seiner Mandantin die Bedienung des Rodels nicht erklärt und sie über die Gefahren beim Rodeln auf der gefährlichen Bahn nicht aufgeklärt worden sei.
Der beklagte Bahnbetreiber hingegen vertritt den Standpunkt, die Rodlerin habe ihren Unfall zur Gänze selbst zu verantworten. Sie habe vor der Fahrt eine Einweisung durch Bahnpersonal erhalten. Zudem werde auf Schautafeln das sichere Fahren erklärt, argumentierte Beklagtenvertreter Florian Schuhmacher.
Sie habe die Schautafeln gar nicht gesehen und nicht gewusst, wie man bremse, gab die Klägerin vor Gericht an. Mit ihrem siebenjährigen Sohn zwischen ihren Beinen fuhr die Frau auf den Rodel ihrer Schwägerin auf.
Nicht gebremst
Ursache für den Unfall war für den Gerichtsgutachter Bernd Doppler, dass die Klägerin den Bremshebel nicht betätigt und folglich nicht gebremst hat. Der Sachverständige hält die behördlich genehmigte Sommerrodelbahn für gefährlich. Mittlerweile gebe es Bahnen mit geeigneteren Bremssystemen. Auf technisch veralteten Sommerrodelbahnen wie jener der beklagten Partei würden sich in Österreich jährlich 400 schwere Unfälle ereignen, bei denen es nicht nur zu Brandwunden komme.
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