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Schwer verletzter Fuchs in Wien-Hietzing in illegaler Schlingenfalle gefunden

Der Fuchs hatte sich in einer Schlingenfalle verfangen
Der Fuchs hatte sich in einer Schlingenfalle verfangen ©WTV
Einen "unfassbaren Fall von Tierquälerei" vermeldet der Wiener Tierschutzverein. Die Tierrettung hatte am Friedhof in Ober Sankt Veit ein schwer verletztes Fuchsmännchen aus einer illegalen Schlingenfalle befreien müssen.
Der Fuchs beim WTV
Rettung aus Fußballtor

Am Montagnachmittag hatte der Wiener Tierschutzverein (WTV) einen besonders schweren Fall von Tierquälerei zu behandeln. Ein Fuchsmännchen hatte sich am Friedhof in Ober Sankt Veit in Hietzing in einer illegalen Schlingenfalle aus Draht verfangen, die an einem Zaun montiert war.

Fuchs kämpfte in Schlingenfalle ums Überleben

Friedhofsmitarbeiter entdeckten das schwer verletzte Tier und alarmierten die Feuerwehr, welche wiederum die Tierrettung verständigte. Der Fuchs konnte aus dem Zaun geschnitten werden und wurde umgehend zur Versorgung in den Wiener Tierschutzverein gebracht.

Dort offenbarte sich erst das ganze Ausmaß der Verletzungen: Das völlig erschöpfte Tier wies neben multiplen Abschürfungen und Einschnitten auch mehrere Hämatome an Bauch, Rücken, Schwanz, Geschlechtsorganen und Hinterläufen auf.  Wie ein Röntgen ergab, ist auch das rechte Bein unterhalb des Sprunggelenks gebrochen. Da sich bereits Parasiten um die Wunden angesammelt hatten, dürfte der Fuchs schon mehrere Stunden ums Überleben gekämpft haben. Die WTV-Tierärztin konnte das Tier schließlich aus der Drahtfalle befreien. Außerdem wurden die Verletzungen versorgt und die Wunden desinfiziert. Die Veterinärin ist sehr optimistisch, dass das Tier wieder vollständig genesen wird.

WTV: Schlingenfallen illegal weil Tierquälerei

Der Fuchs ist mittlerweile im Kleintierhaus des WTV untergebracht. Aufgrund seiner Verletzungen wurden ihm acht Wochen strenge Boxenruhe (konservative Frakturbehandlung) verordnet. Danach wird er noch für mindestens zwei weitere Wochen beobachtet werden müssen, ehe er wieder in die Freiheit entlassen werden kann.

Schlingenfallen sind in Österreich streng verboten, da sie unfassbare Qualen bei Tieren verursachen. Umso unvorstellbarer ist die Tatsache, dass Menschen eine derartige Barbarei in Kauf nehmen. „All jenen, die diese widerwärtigen Praktiken anwenden, sei gesagt: Tierquälerei wird mittlerweile mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Der Wiener Tierschutzverein wird, sofern eine Ausforschung der Täter oder Täterinnen möglich ist, nicht zögern alles zu tun, um die Schuldigen ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Dass dieser Fall ausgerechnet auf einem Friedhof, der eigentlich ein Ort der Besinnung und Friedfertigkeit sein soll, passiert, wiegt doppelt schwer“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

 

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