Es sollen demnach auch jene Waffen Eingang in die kantonalen Waffenregister finden, die von ihren Besitzern vor dem 12. Dezember 2008 erworben wurden und die damit bisher noch nicht unter die Meldepflicht fielen.
Ein Jahr Zeit für Registrierung
Mit einer lückenlosen Erfassung aller Waffen im Privatbesitz könne die Polizei vor einem Einsatz prüfen, ob die Zielperson über eine Schusswaffe verfüge, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Den betroffenen Waffenbesitzern will der Bundesrat eine Frist von einem Jahr einräumen, um die Waffe registrieren zu lassen. Ansonsten soll eine Busse fällig werden.
Mit dieser Neuerung sollen Vorfälle wie jener vom November 2011 verhindert werden. Damals hatte in St-Léonard VS ein 23-Jähriger, der zuvor zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, seine Freundin mit einer Armeepistole getötet.
Waffensammelaktion in St. Gallen
In der Zeit zwischen Januar und Mitte Juni 2013 wurden in St. Gallen insgesamt 782 Schusswaffen, mehrere tausend Schuss Munition sowie mehrere Kilogramm Sprengmittel abgegeben. Sämtliches Sammelgut wird vernichtet, so die Kantonspolizei St. Gallen.
An den fünf Sammeltagen wurden 503 Handfeuerwaffen (Gewehre), 107 Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver), 93 Bajonette, mehrere tausend Schuss Munition und mehrere Kilogramm Sprengmittel abgegeben. Bei den Polizeistationen gingen 172 Schusswaffen ein. Die Abgabe bei den Polizeistationen ist auch weiterhin möglich.
Armeewaffen für daheim
Die Möglichkeit, dass ausgemusterte Soldaten ihre persönliche Waffe in ihr Eigentum übernehmen können, hat mit dazu geführt, dass die Schweiz eine hohe Dichte an Feuerwaffen aufweist. Nach Angaben der Logistikbasis der Armee befanden sich am 30. November 2010 insgesamt 654.562 Armeewaffen in privaten Haushalten.
(APA, Red.)
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