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Schweiz kennt Alternativmediziner an - Österreich nicht

Homöopathie als Diplomausbildung - In Österreich braucht es zusätzlich ein Medizinstudium.
Homöopathie als Diplomausbildung - In Österreich braucht es zusätzlich ein Medizinstudium. ©DPA
In der Schweiz gibt es nun ein eidgenössisches Diplom zum Naturheilpraktiker. Während damit die Komplementärmedizin in der Schweiz staatlich anerkannt ist, ist sie in Österreich quasi illegal. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern.

Seit dem 28. April ist die Schweiz das erste europäische Land, in dem Alternativmediziner ein staatlich anerkannter und geschützter Beruf ist. An diesem Tag genehmigte das Bundessekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die Prüfungsordnung zum Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom. Anerkannt sind die Fachrichtungen Ayurveda, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).

Einheitliche Ausbildung

Das Diplom soll ein einheitliches Niveau und hohe Qualität der Behandlungen garantieren. Ausgearbeitet wurde der Lehrplan von der “Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz” (OdA AM), dem Dachverband der Schweizer Alternativmediziner. Noch dieses Jahr sollen die ersten Ausbildungskurse starten, bereits tätige Komplemetärmediziner haben sieben Jahre Zeit, die Diplomprüfung zu absolvieren. Der Dachverband rechnet damit, dass in den kommenden Wochen auch das Diplom für Alternativtherapeuten genehmigt wird.

Komplementärmedizin per Volksentscheid

2009 entschied die Schweiz per Volksabstimmung, dass die Komplementärmedizin im Schweizer Gesundheitswesen integriert und berücksichtigt wird. Die staatlich anerkannte Ausbildung sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung. “An und für sich wäre dies bei uns auch wünschenswert”, bestätigt der Vorarlberger Naturheiltherapeut Anton Hartinger. Er ist Mitbegründer und Ehrenvorsitzender des Verbands der Ganzheitlichen Naturheiltherapeuten Österreichs (VGNÖ). Die österreichischen Therapeuten rängen um Anerkennung. Die Vorzeichen stehen in Österreich jedoch denkbar ungünstig.

Zwang zum Medizinstudium in Österreich

Während die Alternativmedizin in der Schweiz nun über ein staatlich anerkanntes Diplom verfügt, ist sie in Österreich im Grunde illegal. Die Diagnose und Behandlung von Krankheiten ist hierzulande Ärzten vorbehalten. Auch jede Behandlung, die “ein gewisses Maß an Rationalität” aufweist und medizinische Kenntnisse erfordert oder eine Gefahr für die Gesundheit des Patienten mit sich bringt, darf nur ein Arzt ausführen. Darunter fällt auch Homöopathie und Akupunktur, für die die Ärztekammer ihren Mitgliedern Weiterbildungen anbietet. Auch für Pflegekräfte und Physiotherapeuten gibt es entsprechende Angebote. Naturheiltherapeuten hingegen können bei der Wirtschaftskammer nur ein Gewerbe als Energetiker anmelden – ein freies Gewerbe ohne Ausbildungsauflagen. Ihr Angebot darf damit nur jedoch einen Wellnesscharakter haben.

Ärztekammer sieht keinen Handlungsbedarf

Laut Hartinger habe man dem Gesundheitsministerium bereits 2003 Ausbildungskriterien für Komplementärmediziner vorgelegt – bisher ohne Ergebnis. Aus seiner Sicht scheitert die Anerkennung an der Ärztekammer. Dort beharrt man auf der Notwendigkeit eines Medizinstudiums zur Behandlung von Patienten. Das Diplomangebot der Österreichischen Ärztekammer sei “ausreichend”, die Gesetzeslage eindeutig. Die Furcht der Ärztekammer vor einer rein alternativen Medizin hält Hartinger für unbegründet. “Die meisten Patienten nutzen unser Angebot nur als Ergänzung zur Schulmedizin”, betont er. Aus seiner Sicht würde auch in Österreich das Gesundheitssystem profitieren, wenn sich beide Systeme ergänzen könnten.

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