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Schweinefleischskandal: Vom Kläger zum Geklagten

Rund drei Monate nach dem Schweinefleisch-Skandal sprach Wann&Wo und VOL.AT mit Tierschützern und den Behörden.
Fleischskandal in den Medien
Das sagt die Landwirtschaftskammer
Politik verlangt Konsequenzen
Bei Probekäufen Falschinformationen
Mit fremden Federn geschmückt
Fleischskandal in Vorarlberg

„Ländle-Schwein“ aus Deutschland? – so lautete die Titelschlagzeile am 11. Dezember – ein handfester Skandal erschütterte das „ach so subere Ländle“ in der Vorweihnachtszeit. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hatte in monatelanger Recherche die Machenschaften von Tiertransporteuren und Metzgereien unter die Lupe genommen. Verstöße gegen das Tiertransportgesetz, Tierquälerei in den Allgäuer Schlacht-Betrieben und Kundentäuschung kamen ans Licht.

Attacke auf Aktivisten

Kein Stein blieb auf dem anderen, besonders die Beschuldigten wehrten sich „mit Händen und Füßen“ gegen die Vorwürfe. Aktivisten wie Tobias Giesinger wurden attackiert und sehen sich nun ebenfalls von strafrechtlichen Konsequenzen bedroht: „Inzwischen laufen mehrere Verfahren, insgesamt drei. Einerseits wird mir ein Einbruchsdiebstahl bei einem der beschuldigen Metzgereien vorgeworfen. Aufgrund der handgreiflichen Auseinandersetzung mit dem Tiertransporteur und einem Metzger wird ebenfalls wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft ermittelt. Interessanterweise wurden die beiden Beschuldigten erst einen Monat nach der Tat befragt, was mich aufgrund der Verdunklungsgefahr sehr verwundert hat. Natürlich decken sich die Aussagen der beiden“, kritisiert der Aktivist.

Kritik an Behörden

David Richter (VGT Österreich) zeigt sich gegenüber WANN & WO gerade im Fall der Körperverletzung empört: „In so einem gravierenden Fall die beiden Beschuldigten, die teilweise schon zugegeben haben, Tobias festgehalten zu haben, erst einen Monat später einzuvernehmen, halte ich für grob fahrlässig. Die beiden haben Tobias beim Übergriff auch sein Handy abgenommen. Die Polizeibeamten haben sich erst auf mein Zutun hin darum gekümmert, und es dann auch zur Beweissicherung aufbewahrt.“ Seit Kurzem liegt nun auch eine dritte Anzeige gegen Tobias Giesinger vor: Dem Tierschützer wird vorgeworfen, die belastenden Viehverkehrsscheine, aus denen der Transportzeitpunkt ersichtlich wurde, gestohlen zu haben.

Transport ohne Verzögerung

Im Anschluss an den Skandal reagierte das Land, auch in Form eines eigenen Ausschusses – die Kontrolltätigkeiten wurden verschärft. Landesveterinär Dr. Norbert Greber informiert: „Durch die zuständigen Fleischuntersuchungstierärzte wurden in den Schlachtbetrieben stichprobenartige Konrollen durchgeführt. Gegen den Tiertransporteur wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er wurde bezüglich der Umsetzung des Tiertransportgesetzes belehrt: Nach Artikel 3 der EU-Tiertransport-Verordnung müssen Transporte ohne unnötige Verzögerung durchgeführt werden. Das heißt, Planung und Umsetzung müssen so erfolgen, dass die Schlachtschweine direkt vom Herkunftsbetrieb zum Schlachtbetrieb verbracht werden. Wenn sie um 5 Uhr in Vorarlberg ausgeliefert werden sollen, muss Beladung und Abfahrt im Allgäu um ca. 3 Uhr erfolgen.“ Im Falle des Tiertransports läge der Zuständigkeitsbereich bei der BH Dornbirn. Aufgrund des Materials des VGT sowie einer polizeilichen Anzeige sei ein Strafverfahren eingeleitet worden, über laufende Ermittlungen gäbe es aber keine Auskunft. LR Ing. Erich Schwärzler fügt außerdem hinzu, dass gegen den Transporteur, mehrere Schlachtbetriebe und weitere involvierte Personen Anzeigen vorlägen und gerade bearbeitet würden.

„Absage an Agrarfabriken“

Von Seiten des Landes folgten weitere Maßnahmen: „Nach Bekanntwerden der umstrittenen Schweinetransporte im Dezember haben die Veterinär- und Tierschutzbehörden die Transporteure ermahnt, die geltenden Tiertransportbestimmungen nach dem Tiertransportgesetz einzuhalten. Tiertransporte stehen seither unter besonderer behördlicher Überwachung. Zur Erarbeitung der weiteren Pläne betreffend den Schlachthof Dornbirn wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet.“ Abschließend richtet der Landesrat noch einen Appell an alle Beteiligten: „Den Produzenten, Verarbeitern und Vermarktern empfehle ich, den Konsumenten durch eine klare Herkunfts- und Produkt- bzw. Qualitätskennzeichnung mehr Sicherheit zu geben. Den Konsumenten rate ich, verstärkt auf diese Herkunfts- und Qualitätskennzeichnung zu achten und durch den Griff zu Produkten aus der Region den Billigprodukten aus Agrarfabriken eine klare Absage zu erteilen und stattdessen ein unverwechselbares Stück Heimat zu genießen.“

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