„Die Opfer befinden sich im sogenannten „toten Winkel“ und sind im entscheidenden Moment für die Kraftfahrer unsichtbar“ erklärt Jürgen Wagner vom ÖAMTC Vorarlberg. Er geht davon aus, dass in den letzten zehn Jahren in Österreich rund 40 Radfahrer bei solchen Unfällen gestorben sind.
Der „tote Winkel“ ist jeder Bereich im Nahfeld eines Fahrzeuges, der vom Fahrer trotz zum Teil modernster Spiegeltechnik nicht einsehbar ist. Dieser konstruktionsbedingte Nachteil lässt sich selbst mit ausgeklügelter Technik kaum vermeiden. Wagner warnt: „Besonders betroffen sind der rechte Seitenbereich an Lastkraftwagen sowie direkt vor und hinter dem LKW“. „bei PKWs ist die Gefahr etwas geringer, bei Motorradfahrern hängt der Winkel vom Sichtfeld ab, den der Helm und die Seitenspiegel zulassen“, so der ÖAMTC Pressesprecher.
Besonders an ampelgeregelten Kreuzungen entstehen dies Gefahrensituationen, hier fühlen sich alle Verkehrsteilnehmer relativ sicher – aber genau hier lauern die größten Gefahren.
Laut StVO dürfen Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen bei wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren – mit geringer Geschwindigkeit und wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Der Radler stellt sich rechts neben dem LKW auf und wird vom Brummifahrer nicht mehr gesehen. Biegt der Lastzug nun rechts ab, befindet sich der Radfahrer unweigerlich in Lebensgefahr. Auch der Fußgänger auf dem Zebrastreifen direkt vor dem LKW, ist aus der Fahrerkabine nicht immer erkennbar – umso wichtiger ist es auf die Grünphasen zu achten und sich defensiv zu verhalten.
„Diese Situationen lassen sich durch gegenseitige Rücksichtnahme vermeiden“ ist Wagner überzeugt, „der Blickkontakt mit dem Brummifahrer ist wohl das beste Rezept“.
Da sich Kinder dieser Gefahren in wenigen Fällen bewusst sind, verhalten sie sich oft unberechenbar, zudem werden sie aufgrund Ihrer Körpergröße schlecht wahrgenommen. Daher sind alle PKW-, LKW- aber auch Traktorlenker angehalten, verstärkt Acht zu geben – besonders in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Freizeiteinrichtungen und Sportplätzen.
Quelle: Sicheres Vorarlberg/Rein
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