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Schwangere erwürgt: 28-Jähriger bestreitet jede Schuld

Der Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger beginnt am 22. November um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal.
Der Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger beginnt am 22. November um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal. ©VOL.AT/Rauch
Der Indizienprozess im Frastanzer Mordfall beginnt Ende November, ein Urteil wird im Dezember erwartet. Der Angeklagte bestreitet, der Täter gewesen zu sein.
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Wegen Mordes, Schwangerschaftsabbruchs, Brandstiftung und Störung der Totenruhe ist ein Mann aus der Dominikanischen Republik angeklagt worden. Für die Delikte wird der 28-Jährige vom Feldkircher Staatsanwalt Philipp Höfle verantwortlich gemacht. Zum Hintergrund: Der Angeklagte ist der Ex-Freund jener Frau, die am 4. November 2015 in Frastanz im achten Schwangerschaftsmonat in ihrem Bett erwürgt und danach angezündet wurde. Getötet wurde so auch die ungeborene Tochter der 28-Jährigen.

Acht Geschworene. Der Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger beginnt am 22. November um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal. Der erste Verhandlungstag wurde bis 20 Uhr anberaumt. Am zweiten Verhandlungstag am 4. Dezember soll das Urteil verkündet werden. Acht Bürger werden als Geschworene allein entscheiden, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat oder nicht. Der von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte bestreitet sämtliche Tatvorwürfe. Der Untersuchungshäftling sagt, er habe keine der ihm zur Last gelegten Taten begangen. Der Täter sei ein anderer.

Alimentenstreit. Es gibt keine konkreten Beweise, die den Angeklagten belasten. Allerdings liegen nach Ansicht von Staatsanwalt Höfle zahlreiche Indizien vor, die für die Schuld des Arbeitslosen sprechen. Wenige Tage vor der Tatnacht soll es zwischen der schwangeren Frau und dem Angeklagten zu einem Streit über Zahlungen von Alimenten für das erwartete gemeinsame Kind gekommen sein. Das wird von den Strafverfolgern als Tatmotiv gewertet.

Die 28-jährige Frau lag in ihrem Bett, als sie erwürgt wurde. Danach wurde bei ihrem Bett ein Feuer gelegt. Der Leichnam wurde von den Flammen erfasst und teilweise verkohlt – dazu erging Anklage wegen Störung der Totenruhe. Die Wohnung der 28-Jährigen wurde stark beschädigt. Der Tod des ungeborenen Kindes wurde als Schwangerschaftsabbruch angeklagt.

Als vorsitzende Richterin wurde Angelika Prechtl-Marte wegen Befangenheit ausgetauscht. Denn sie hatte vor zwei Jahren als Journalrichterin die Festnahme des Beschuldigten angeordnet.

Brutal. Nach Ansicht eines Feldkircher Staatsanwalts wird nun der brutalste Mord in Vorarlberg seit dem Fall Cain verhandelt. Der dreijährige Bub wurde 2011 in Bregenz vom Freund der Kindesmutter durch Schläge mit einem Besenstiel getötet. Dafür wurde der 28-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

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