Derzeit besuchen diese in Vorarlberg 3.842 Schüler, im Burgenland 3.275.
Schulversuche deutlich ausweiten
In den anderen Bundesländern wären von einer möglichen neuen Obergrenze bei weitem nicht alle AHS-Unterstufen betroffen, Schulversuche zur Gesamtschule könnten allerdings auch andernorts deutlich ausgeweitet werden. In Tirol, wo die Landespolitik ebenfalls auf umfangreichere Schulversuche zur Gesamtschule drängt, könnten mit einer 5.000-Schüler-Grenze zwei Drittel der AHS-Unterstufenplätze umgewandelt werden, in Kärnten wären es 69 Prozent, in Oberösterreich und der Steiermark je ein Drittel, in Niederösterreich ein knappes Viertel. Für Wien würde sich unterdessen nicht viel ändern, hier können mit der von der Koalition im Zuge der Bildungsreform vereinbarten 15-Prozent-Grenze rund 4.600 Schüler an einem Gesamtschul-Modellversuch teilnehmen, die sonst eine AHS-Unterstufe besucht hätten.
Teilnahme von elf Schulen möglich
Bisher war zwischen ÖVP und SPÖ eine Obergrenze von jeweils 15 Prozent für die Zahl der Schulstandorte sowie der Schüler der jeweiligen Schulart paktiert. Für Vorarlberg würde dies bedeuten, dass zwei der zehn AHS-Unterstufen und neun von 59 Neuen Mittelschulen bzw. Hauptschulen bei einem Modellversuch zur Gesamtschule mitmachen könnten. Gleichzeitig dürften im Vollausbau, also von der ersten bis zur vierten Klasse, nicht mehr als rund 2.500 Schüler diese neue Schulform besuchen. (Das entspricht der Summe von 15 Prozent der AHS-Unterstufenschüler und 15 Prozent der Hauptschul-/NMS-Schüler des Schuljahres 2014/15.)
Komplette Abschaffung möglich
Mit einer neuen Obergrenze von 5.000 Köpfen wäre hingegen eine komplette Abschaffung der AHS-Unterstufe möglich. Gleichzeitig müsste wohl auch die Obergrenze für die NMS komplett aufgehoben werden, da sonst erst recht wieder zwei verschiedene Schultypen – Gesamtschule und NMS – bestehen würden. Danach müsste man im Ländle entweder alle Schulen in einen neuen Schultyp umwandeln, oder aber die Zugangsvoraussetzungen ändern. Derzeit müssen Schüler, die eine AHS-Unterstufe besuchen wollen, in der Volksschule ein bestimmtes Leistungsniveau nachweisen, für die Hauptschule und NMS reicht hingegen ein positives Zeugnis der vierten Klasse. (APA)
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