Der Mann war im Februar 2008 am Bezirksgericht Dornbirn verurteilt worden, nun bestätigte der Berufungssenat Feldkirch das erstinstanzliche Urteil. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Der angeklagte Lehrer war offenbar betrunken und soll sich in einer Disco zwei Schülerinnen unsittlich genähert haben. Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen sexueller Belästigung im Zustand voller Berauschung an. Richterin Christine Koweindl verurteilte den Pädagogen, der bis zuletzt behauptete, man habe ihm in der Disco K.-o.-Tropfen verabreicht.
Die Verteidigung führte in der Berufungsverhandlung aus, dass die Zeugeneinvernahme des Barkeepers der Disco wichtig für ein fundiertes Beweisverfahren wären. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Norbert Melter glaubte dagegen nicht, dass eine Zeugenaussage des Disco-Angestellten die Aussagen der Schüler glaubhaft widerlegen könne.
Mehrere Schüler hatten von der Trunkenheit des Pädagogen berichtet. Der Berufungssenat konnte in dem erstinstanzlichen Verfahren keine Mängel oder Nichtigkeitsgründe finden. Damit blieb es bei einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro sowie je 100 Euro Schadenersatz für die zwei belästigten Mädchen.
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