Betrüger haben im Prinzip leicht lachen. Ältere Menschen vertrauen oft blind und auch so manch junger Mensch ist auf ein sympathisch wirkendes Gegenüber schon hereingefallen. Frage eins ist, ob der Betroffene sich traut, Anzeige zu erstatten oder ob ihm der Vorfall zu peinlich ist. Ist ein Täter verurteilt und zu Schadenswiedergutmachung verpflichtet, taucht das nächste Problem auf. Das ergaunerte Geld ist meist verbraucht, der Schuldner ist mittellos. Dreißig Jahre währt der Schadenersatzzuspruch in Form eines Exekutionstitels, doch auch dies hilft oft wenig weiter.
Aus und draus
Wenn der Verurteilte wieder einen Job hat und über Einkommen verfügt, beantragt er häufig einen Privatkonkurs. Korrekter Name ist eigentlich Schuldenregulierungsverfahren, aber wie auch immer, auch in diesem Fall bekommen Geschädigte nur eine Quote ihrer Forderung. Nach einigen Jahren des anteilmäßigen Abstotterns ist der Gauner dann schuldenfrei und die Opfer schauen durch die Finger. Doch das ist die Konsequenz, wenn der Privatkonkurs auch Betrügern und anderen Gaunern offen steht.
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