13. Juni 2012 06:53; Akt.: 13.06.2012 06:54

“Schritt gegen den Schönheitsterror”

Ein Chirurg drückt einer jungen Frau eine Spritze mit «Botox» an die Stirn Ein Chirurg drückt einer jungen Frau eine Spritze mit «Botox» an die Stirn - © dpa
von Marlies Mohr - Feldkirch – Die Ärzteschaft im Land begrüßt die per Gesetz geplanten Einschränkungen.

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Schönheit muss leiden, heißt es. Bald könnte es sein, dass auch Schönheitschirurgen leiden, weil ihnen möglicherweise die geschäftlichen  Felle davonzuschwimmen drohen. Gestern jedenfalls passierte eine Gesetzesvorlage den Ministerrat, die noch heuer strengere Auflagen für Schönheitsoperationen und andere kosmetisch-medizinische Behandlungen bringen soll.

Die wichtigsten Punkte: keine Eingriffe bei Minderjährigen, Einschränkungen bei der Werbung und Nachweis der medizinischen Fachlichkeit. Das entspricht auch den Vorstellungen der hiesigen Ärzteschaft. „Wir fordern schon lange klare Richtlinien. Deshalb sind wir froh, wenn der Gesundheitsminister dahintersteht“, sagt der Fachgruppensprecher der Plastischen Chirurgen, Dr. Ludwig Hefel.

Graubereiche abgrenzen

Selbst verpasste man sich schon vor Längerem einen Ethik-Kodex, den alle der Gesellschaft zugehörigen Mitglieder unterschrieben haben. Die in Aussicht stehende gesetzliche Regelung wird dennoch begrüßt, zumal die plastische Chirurgie „ein wachsendes Feld ist“, wie Ludwig Hefel sagt. Die Krux dürfte seiner Ansicht nach darin liegen, zu definieren, welche Fächer kosmetische Operationen durchführen dürfen und wie das Problem von Eingriffen gelöst wird, die derzeit als Heilbehandlungen gelten. Dazu zählt unter anderem das Anlegen abstehender Ohren. Um diese Graubereiche genau abgrenzen zu können, sei bei der Ausformulierung des Gesetzestextes wohl Fingerspitzengefühl gefordert.

Auch der Leiter der Abteilung für Plastische, Ästhetische und Wiederherstellungschirurgie im LKH Feldkirch, Dr. Peter Kompatscher, sieht das geplante Gesetz als „richtigen Schritt“ gegen den „Schönheitsterror“. Dass es in der Form durchgeht, hätte er indes nicht erwartet. „Ich hätte mit mehr Abstrichen gerechnet“, zeigt er sich überrascht. Obwohl die Auswirkungen noch nicht überschaubar seien, glaubt Kompatscher doch an eine regulierende Wirkung. Besonders, was das Verbot von Synonymen wie „Beauty Doc“ oder Vorher-nachher-Bildern betrifft. Das reduziere den Werbeeffekt mit Sicherheit deutlich.

Gegen Monopole

Bessere Ausbildung, seriöse Werbung, keine Operationen an Minderjährigen: Da kann auch Prof. Dr. Manfred Rützler mit. Er, der mit Schönheitsoperationen immer wieder einmal polarisierte, hält jedoch nichts davon, Monopole zu schaffen. Rützler steht dazu, dass es in diesem Geschäft auch um Marktanteile geht. Der neue Gesundheitslandesrat Dr. Christian Bernhard wiederum meint, ein regulatorisches Vorgehen bei Schönheitsoperationen sei an sich nichts Schlechtes. Doch zuerst müsse man sich die Gesetzesvorlage im Detail anschauen.

Derzufolge soll es künftig nur noch Fachärzten für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie erlaubt sein, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Bei HNO-Fachärzten, Dermatologen oder Gynäkologen, aber auch bei Allgemeinmedizinern wird selektiert. Hier zählt die Ausbildung. Ohne medizinische Indikation sollen auch keine 16-Jährigen mehr auf den OP-Tischen von Schönheitschirurgen landen. Das sei in Vorarlberg aber ohnehin nie ein Thema gewesen, so die einhelligen Aussagen.

Bei Verstößen gegen das Gesetz könnten in Zukunft Geldstrafen bis zu 25.000 Euro fällig werden. Die Grünen tröstet das nicht. Sie meinen, Schönheitsoperationen sollten bis zu einem Alter von 18 Jahren verboten bleiben, medizinische Indikationen ausgenommen.



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