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Schonfrist für Lenker ist vorbei

Die "Schonfrist" für das Mitführen einer Warnweste ist vorbei: Ab 1. August 2005 werden Autofahrer, die keine dabeihaben, von der Polizei mit einer Geldstrafe in Höhe von 14 Euro bedacht.

Nach Beobachtungen der Verkehrsabteilung nehmen die Vorarlberger Autofahrer die Warnwestenpflicht ernst. „Ich habe selten eine verkehrsrechtliche Verordnung erlebt, bei der es so viel Akzeptanz von der Bevölkerung gegeben hat, bisher wurden nur wenige Abmahnungen ausgesprochen“, berichtet Gerhard Ellensohn, Chef der Verkehrsabteilung.

Allerdings seien neben den vielen bereits ausgerüsteten Vorarlbergern auch immer noch einige Lenker ohne Weste unterwegs. Vor In-Kraft-Treten der Warnwestenpflicht ab dem ersten Mai hatten sich 85 Prozent der österreichischen Autofahrer bereits mit reflektierender Schutzkleidung eingedeckt.

Vorschriften

Das Gesetz schreibt vor, dass nur eine reflektierende Schutzkleidung mitgenommen werden muss – und zwar für den Lenker. Dieser muss bei jedem Anlass, zu dem er das Fahrzeug verlässt, um auf den Pannenstreifen zu gehen, die Warnweste anziehen. „Aber es ist aus Sicherheitsgründen ratsam, auch für die Mitfahrer eine Weste dabeizuhaben“, so Ellensohn. Jeder, der auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlässt, ist verpflichtet, Warnkleidung zu tragen.

Die Westen am besten im Handschuhfach aufbewahren, rät die Polizei. Auf Landstraßen außerorts herrscht Westenpflicht in Gefahrensituationen. Wichtig: Die Westen müssen die Euronorm „EN 471“ erfüllen. Ob dem so ist, sieht man im Etikett der Jacke.

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