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Schneiderschere, Glühwein und Nussknacker beschäftigen Justiz

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Sechsfach Vorbestrafter muss nach Polizistenschubser drei Monate in Haft.

40.000 Euro Schulden aus Strafen und Schadenersatzzahlungen, Alkoholmissbrauch, Familienzwist und ständiger Gerichtskontakt säumen den Weg des erst 22-Jährigen. Dieses Mal geht es unter anderem um einen Ausraster am Bregenzer Weihnachtsmarkt. Wieder einmal war der junge Mann in einen Tumult verwickelt. Als die Polizei nachsehen wollte, schubste der mit zwei Promille Alkoholisierte den Beamten und schüttete ihm den Glühwein über die Uniform. Der tätliche Angriff auf einen Beamten kostet den jungen Mann nun drei Monate Gefängnis.

Freispruch

Nicht bewiesen werden konnten die gefährlichen Drohung und die Körperverletzung. Er habe seine Mutter als Hure und Schlampe beschimpft, weil diese immer wieder etwas mit seinen Kollegen anfange, so der Junge. Dass er sie mit „Abstechen“ bedroht habe, sei gelogen. Der Opa des Arbeitslosen gab vor der Polizei an, sein Enkel habe ihn mit der Schneiderschere seiner Frau bedroht. Eine kleine Verletzung am Finger war entstanden. Der Angeklagte gibt an, es habe Streit gegeben, doch er sei nicht auf den Opa los gegangen. Umgekehrt habe dieser ihm eine mit dem Nussknacker über gezogen. Der Bursch trug ebenfalls eine kleine Verletzung davon. Vor Gericht wollten alle Verwandten nicht aussagen, somit gab es in Sachen Familienzwist keine Beweise. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei der nächsten Entgleisung drohen 23 Monate Bewährungsstrafe aus früheren Verurteilungen.

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