Es gibt ein Geständnis vor den Ladendetektiven, als Motiv nennt der Befragte Alkoholprobleme. Eine Videoaufzeichnung zeigt ihn mit zwei Flaschen Hochprozentigem, der Kassenalarm schlägt an. Dennoch versucht der einschlägig Vorbestrafte zurück zu rudern. Dass er die 30 Flaschen des 80-prozentigen Ansatzschnapses eingesteckt hat, lässt sich tatsächlich nicht mit Sicherheit beweisen. Dass er zumindest einige Flaschen mitgehen hat lassen scheint fix. Die noch nicht rechtskräftige Strafe: 480 Euro unbedingt.
(Red.)
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