Der 41-jährige Deutsche soll 44 Investoren – prominenteste Geschädigte sind Formel-1-Legende Niki Lauda und Ex-Skifahrer Harti Weirather – um mehr als 30 Millionen Euro geprellt haben. Das Urteil wird der Senat am Dienstag verkünden.
Seidls Verteidiger forderte einen Freispruch. Sein Mandant habe zwar „geklotzt und nicht gekleckert“, eine Bereicherungs- und Täuschungsabsicht liege aber nicht vor. Die Investoren hätten das Risiko eines Totalverlust ihre Anlagen in Kauf genommen.
Staatsanwältin Christine Brucker war naturgemäß ganz anderer Meinung. Seidl habe ein Trugbild seiner selbst und der von ihm repräsentierten Gesellschaften aufgebaut. Er habe niemals die Absicht gehabt, die Gelder zu investieren. „Stattdessen verwendete er die Millionen für den Geschäftsbetrieb der MSG-Gesellschaften, Marketingmaßnahmen und seinen aufwendigen Lebensstil.“
Die Staatsanwältin beantragte, das maximale Strafmaß zu drei Viertel auszuschöpfen. Das wären siebeneinhalb Jahre Haft. Seidl wies die Vorwürfe bis zuletzt zurück.
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