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Schenkungssteuer: Stellungnahme bei VfGH

Österreich - Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zur Schenkungssteuer fertig gestellt und wird diese nun dem Verfassungsgerichtshof übermitteln.

In dem Schreiben wird die Steuer „als wesentlicher Bestandteil des Steuersystems“ verteidigt, was die Aufgabe der Regierung entspreche, wie Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) am Mittwoch nach dem Ministerrat erklärte. Was eine mögliche Abschaffung der Schenkungssteuer betrifft, müsse man jetzt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten, meinten der Kanzler und Vizekanzler Wilhelm Molterer (V).

Beide verwiesen darauf, dass nun der Verfassungsgerichtshof am Zug sei, um die Gesetzeskonformität der Schenkungssteuer prüfen. Gusenbauer betonte den enormen Unterschied, ob der Verkehrswert oder der Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen werde, der „Grundtatbestand“ sei aber nicht in Frage zu stellen, meinte er weiter.

Auf die Frage, ob er nicht einen ähnlichen Ausgang des Verfahrens wie bei der Erbschaftssteuer fürchte, wollte Gusenbauer nicht direkt eingehen. „Wenn der Verfassungsgerichtshof die Schenkungssteuer abschafft, dann muss man sich die Frage nach dem Sinn und den Auswirkungen auf den Rest des Steuersystems stellen“, kommentierte er.

Auch Molterer verwies wiederholt darauf, dass man nun die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten müsse, diese sei dann zu akzeptieren. Das Ergebnis wollte Molterer nicht vorhersagen: „Im Stau und vor Gericht ist man in fremden Händen“, so sein Kommentar.

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