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Sammelklage gegen dritte Piste am Wiener Flughafen

Im Sommer soll die Sammelklage gegen die dritte Piste eingereicht werden.
Im Sommer soll die Sammelklage gegen die dritte Piste eingereicht werden. ©APA
Mehr als 200 Personen wollen an der Sammelklage gegen die dritte Piste des Wiener Flughafens teilnehmen, so Rechtsanwalt Wolfram Proksch. Er vertritt die betroffenen Anrainer, die einerseits drohende Gesundheitsschäden sowie Wertverluste von Liegenschaften befürchten.
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Basis der nun möglichen Sammelklage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März, das Anrainern des Flughafens die Chance auf Schadenersatz wegen einer Wertminderung ihrer Häuser eröffnet. Allerdings müssen sie dazu nachweisen, dass die Tatsache, dass beim Ausbau des Flughafens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, Ursache für die Wertminderung ihres Eigentums ist.

Flughafen wurde ohne UVP erweitert

Grundsätzlich muss die UVP nicht eine Wertminderung von Liegenschaften im Umkreis des Flughafens beurteilen, sondern die Auswirkung von Lärm auf Menschen, so der EuGH in dem im März veröffentlichten Urteil (C-420/11). Allerdings schützt die EU-Richtlinie “Vermögensschäden, soweit sie die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen von Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt sind”. Außerdem weist das Gericht der EU darauf hin, dass es einen Rechtsanspruch auf die UVP gibt, der in diesem Fall nicht erfüllt wurde.

Der EuGH wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) mit der Situation am Flughafen Wien befasst. Der Flughafen wurde seit 1995 mehrmals erweitert, ohne dass es eine UVP gab. Die Anrainerin Jutta Leth, Obfrau eines Dachverbandes von Bürgerinitiativen, hat über ihren Anwalt Wolfram Proksch wegen Wertminderung ihres Hauses – das sie schon lange vor 1995 bewohnt hat – die Republik auf 120.000 Euro Schadenersatz geklagt. Der OGH hat dann den EuGH um Auslegung von EU-Recht im Zusammenhang mit diesem Fall gebeten.

Bürgerinitiative gegen die 3. Piste

Erneut wiesen die Bürgerinitiativen heute auf die gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit dem Bau der dritten Piste hin. Durch den geplanten Ausbau seien statt der derzeit 240.000 Flugbewegungen pro Jahr bis zum Jahr 2030 etwa 460.000 LTOs über Wien und dem Umland geplant. Dabei würden 330.000 Tonnen Kerosin verbrannt, wovon rund 500.000 Menschen in Wien und Niederösterreich betroffen wären.

Allein die Lärmbelastung aufgrund des fehlenden Nachtflugverbots berge zahlreiche Erkrankungsrisiken – wie Herz- und Kreislauferkrankungen, Schlafstörungen oder Depressionen. Martin Tögel von der Bürgerinitiative Liesing sprach von jährlichen Gesundheitskosten in der Höhe von 12 Mio. Euro, indirekte Kosten wie Steuerentgang noch nicht miteingerechnet, die der Fluglärm alleine in Liesing, Breitenfurt und Perchtoldsdorf verursachen würde.

An der Sammelklage teilnehmen

Der von den Bürgerinitiativen eingesetzte Immobilienexperte Eduard Issel wies einmal mehr auf den Wertverlust der vom Fluglärm belasteten Gebiete hin. Die Preise für Eigentumswohnungen in nicht belasteten Gebieten seien älteren Daten zufolge um rund 10 Prozent höher.

Über die Website der Anwaltskanzlei haben Betroffene die Möglichkeit, sich beim Sammelverfahren anzumelden.(APA)

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