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Salzburger entblößte sich vor Schülerinnen: 20 Monate bedingte Haft

Ein Salzburger wurde am Donnerstag zu 20 Monaten bedingt verurteilt, da er sich vor mehreren Mädchen entblößt hatte.
Ein Salzburger wurde am Donnerstag zu 20 Monaten bedingt verurteilt, da er sich vor mehreren Mädchen entblößt hatte. ©Bilderbox
Ein 29-jähriger Salzburger hat sich im Vorjahr mehrmals vor zehn- bis 13-jährigen Schülerinnen in der Nähe von Schulen in Salzburg entblößt. Der Angeklagte zeigte sich am Donnerstag am Landesgericht Salzburg geständig und erhielt 20 Monate bedingt. 

Der 29-Jährige zeigte sich vor Gericht zum Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren im Wesentlichen geständig.

Schuld ist Drogenkonsum

Der bisher unbescholtene Mann führte sein unsittliches Verhalten auf seinen damaligen Drogenkonsum zurück. “Es waren viele Tage, an denen ich da etwas gemacht habe. Wenn ich nüchtern bin, mache ich so etwas nicht. Jetzt nehme ich keine Drogen mehr. Da ist viel Blödsinn rausgekommen.”

Schülerinnen seinen Penis gezeigt

Sechs Vorfälle im Mai und Juni 2013 vor insgesamt acht Mädchen in der Nähe von Schulen in der Stadt Salzburg, in Elsbethen (Flachgau) und Hallein wurden dem im Flachgau wohnenden Salzburger angelastet. Laut Staatsanwalt Andreas Allex manipulierte der Angeklagte vor den Schülerinnen an seinem Geschlechtsteil, urinierte auch und forderte am 5. Juni ein elfjähriges Mädchen auf, seinen erigierten Penis zu berühren.

Beschuldigter zeigt sich reuevoll

Einmal stellte sich der gelernte Schlosser in ein Buswartehäuschen nahe einer Schule in der Gemeinde Elsbethen und entblößte sich. “Sie sagten, sie hätten ein Kasperltheater vorführen wollen”, konfrontierte ihn die vorsitzende Richterin Anna-Sophia Geisselhofer mit seinen Angaben vor der Polizei. Heute gab sich der Beschuldigte aber reuevoll. Der Schöffensenat erteilte dem 29-Jährigen eine Weisung zu einer Psychotherapie. Zudem muss er der Elfjährigen ein Teilschmerzensgeld von rund 2.000 Euro zahlen. Einen kleinen Betrag hat er bereits überwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger gaben eine Erklärung ab.

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