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Salzburg spekulierte offenbar mit Wohnbaugeldern

Salzburgs Landesregierung hat möglicherweise seit Jahren mit Wohnbaugeldern spekuliert und damit bewusst gegen die Richtlinien der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA verstoßen.
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Bundesmittel dürfen nicht zu Veranlagungszwecken verwendet werden. Zugleich ist unklar, wo 445 Mio. Euro stecken, die dem Land zwar für den Wohnbaufonds zur Verfügung gestellt wurden, dort aber nie einlangten. Das Geld könnte in Wertpapieren veranlagt worden sein. Das Land Salzburg hat laut Bundesrechnungsabschluss 1,675 Mrd. Euro an Krediten bei der ÖBFA aufgenommen. Davon entfielen per Jahresende 2011 rund 1,05 Mrd. Euro auf den Salzburger Landeswohnbaufonds. Dort sind laut Wohnbaulandesrat Walter Blachfellner (S) aber nur 605 Mio. Euro angekommen. “Die restlichen 445 Mio. Euro sind sicher nicht in den Wohnbaufonds geflossen”, sagte Blachfellner am Dienstag zur APA. “Nicht einmal die Finanzabteilung weiß, was mit dem Geld passiert ist.”

Keine gesicherten Informationen

Dort betonte man auf APA-Anfrage, derzeit auf Hochdruck zu prüfen. “Im Moment können wir keine gesicherten Informationen liefern. Jede Aussage dazu wäre unseriös.”

Fest steht, dass Blachfellner am 14. Dezember von “für den Landeswohnbaufonds abgeschlossenen Derivatgeschäften” sprach. Ein Indiz dafür, dass mit den Geldern spekuliert wurde. Im APA-Gespräch wies Blachfellner allerdings jegliche Verantwortung von sich: “Der Landtag hat 2006 beschlossen, die Finanzabteilung mit der aktiven Verwaltung des Wohnbaufonds zu beauftragen.” Ein Schaden sei – zumindest bis Ende 2011 – auszuschließen. Die Wertpapiere im Wohnbau- und dem Verwaltungs- und Unterstützungsfonds sollen derzeit gemeinsam 1,2 Mrd. Euro ausmachen und werthaltig sein.

Spekulationen verboten

Mit Wohnbaugeldern des Bundes spekulieren darf die Regierung nicht: Denn in den Darlehensverträgen, mit denen vonseiten der ÖBFA Bundesmittel weitergegeben werden, ist klar geregelt: Bundesmittel dürfen ausschließlich innerhalb des sogenannten “Sektors Staat” weitergegeben werden und nicht Veranlagungszwecken dienen. Der Wohnbaufonds ist laut ÖBFA diesem Sektor zuzurechnen.

 

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