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Saisonarbeit in Lech als Skiliftwart und Dealer

Als Saisonarbeiter in Lech nicht nur als Skiliftwart, sondern auch als Drogendealer tätig.
Als Saisonarbeiter in Lech nicht nur als Skiliftwart, sondern auch als Drogendealer tätig. ©APA (Themenbild)
Feldkirch, Lech. Bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafe für 23-jährigen Ersttäter, der am Arlberg eineinhalb Kilogramm Marihuana verkauft hatte.

In seinen drei Wintersaisonen am Arlberg war der junge Unterländer in Lech nicht nur als Liftarbeiter, sondern auch als Drogendealer tätig. Der Skiliftwart hat dabei nach eigenen Angaben 1,5 Kilogramm Marihuana im Schwarzmarktwert von 15.000 Euro verkauft. So hat er nach eigenen Angaben seinen Konsum von 1,4 Kilo Marihuana mitfinanziert.

Bedingte Haftstrafe

Dafür wurde der unbescholtene Arbeiter am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1800 Euro (360 Tagessätze zu je fünf Euro) verurteilt. Das von Richterin Nadine Heim verhängte Urteil wurde schon am Schluss der Verhandlung rechtskräftig. Der von Astrid Nagel verteidig­te Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch waren damit einverstanden.

Brutto-Einnahmen fließen an den Staat

Die zusätzlich verhängten Nebenstrafen haben es in sich. Demnach muss der 23-Jährige seine kriminell erwirtschafteten Brutto-Einnahmen von 15.000 Euro dem Staat abliefern. „Denn Verbrechen sollen sich nicht lohnen“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Die Sanktion nennt sich Verfall. Wer diesen nicht bezahlen kann, muss ersatzweise eine Freiheitsstrafe antreten.

Verschärfung

Die Bestimmungen zum Verfall wurden verschärft. Früher mussten Dealer nur ihre Netto-Gewinne der Republik zur Verfügung stellen. Inzwischen gilt aber das Brutto-Prinzip: Der Staat kassiert den Verkaufspreis des Rauschgifts. Der 23-Jährige hat rund 1500 Gramm Marihuana zum Grammpreis von zehn Euro verkauft. So ergibt sich ein Verfallsbetrag von 15.000 Euro. Gekauft hatte er das Marihuana um neun Euro pro Gramm. Der Einkaufspreis wird bei der Bestimmung des Verfalls jedoch nicht mehr in Abzug gebracht.

Zudem wird das beschlagnahmte Handy des Angeklagten vernichtet. Denn mit dem Mobiltelefon hat der Dealer seine Drogengeschäfte am Arlberg organisiert. Das wurde aus dem Chatverlauf ersichtlich.

Des Weiteren hat der derzeit von Krankengeld lebende Unterländer dem Gericht als Pauschalkosten für das Strafverfahren 200 Euro zu bezahlen. Dem Staat schuldet der Dealer damit aus seinem Suchtgifthandel-Strafverfahren insgesamt 17.000 Euro.

Keine Namen genannt

In Lech habe er für die von ihm verkauften weichen Drogen zwei Abnehmer gehabt, sagte der geständige Angeklagte. Trotzdem liege kein umfassendes Geständnis vor, merkte Staatsanwalt Rusch vor. Denn der Angeklagte weigerte sich auch in der Gerichtsverhandlung, die Namen seiner Drogenlieferanten zu nennen.

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