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Sachwalter veruntreute Gelder eines Behinderten

Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre betragen
Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre betragen ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafe: Vorbestrafter 67-Jähriger soll 43.000 Euro des Besachwalteten selbst verbraucht haben.

Erneut wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch einer der gerichtlich bestellten Sachwalter wegen Untreue verurteilt. Der 67-jährige Angeklagte hat nach Ansicht des Gerichts zwischen Juli 2009 und Ende 2012 insgesamt 43.000 Euro vom Konto seines Schutzbefohlenen abgehoben und für sich selbst verwendet. Dafür wurde über den ein- schlägig Vorbestraften eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 3600 Euro verhängt – 360 Tagessätze zu je zehn Euro. 43.000 Euro muss der Angeklagte dem 40-jährigen Behinderten zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Haft betragen. Wegen seines fortgeschrittenen Alters müsse der Pensionist trotz seiner zwei einschlägigen Vorstrafen nach Betrügereien nicht ins Gefängnis, sagte Richter Peter Mück in seiner Urteilsbegründung.Ein Sachwalter, der Gelder eines Behinderten veruntreue, sei „das Mieseste, was es gibt“, hatte der Richter beim Prozessauftakt im Mai gesagt. „Da ist jeder Einbrecher ein anständiger Mensch.“

Der Angeklagte, der inzwischen als Sachwalter abberufen worden ist, bestreitet die Tatvorwürfe und nimmt nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Sein Verteidiger German Bertsch beantragte einen Freispruch. Der ehemalige Sachwalter aus dem BezirkFeldkirch behauptet, er habe keine Gelder des Besachwalteten veruntreut. Die abgehobenen Beträge habe er für Anschaffungen für den Behinderten verwendet.

Schwerer Betrug

Die Glaubwürdigkeit des Angeklagten beurteilte der Strafrichter so: „Lügen, Lügen, Lügen.“ Der Angeklagte habe keine Rechnungen für die Verwendung der abgehobenen 43.000 Euro vorgelegt. Der Sachwalter sei aber nicht nur ein schlampiger Buchhalter gewesen, sondern ein Krimineller. Denn er habe deshalb keine Abrechnungen gemacht, weil er die 43.000 Euro verbotenerweise für sich selbst verwendet habe. Seine Abberufung als Sachwalter durch das Pflegschaftsgericht habe er in der Hoffnung bekämpft, weiterhin fremdes Geld selbst verbrauhen zu können.

Bereits seit 1998 seien Exekutionen gegen den Angeklagten anhängig, merkte Staatsanwalt Markus Fußenegger zum Tatmotiv an. Es sei ein zusätzlicher Skandal, dass der wegen Betrugs und schweren Betrugs vorbestrafte Mann überhaupt zum Sachwalter bestellt worden sei, merkte der öffentliche Ankläger kritisch an.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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