Die beiden Russen hatten rund 25 Jahre ein filmreifes Doppelleben geführt. Nach Überzeugung des Gerichts lieferten die Eheleute mehrere Hundert Dokumente zu EU und NATO an den russischen Geheimdienst SWR.
Der Generalbundesanwalt habe mit Blick auf die Ausweisung der Verurteilten von der weiteren Vollstreckung abgesehen, sagte eine Sprecherin. Paragraf 456a der Strafprozessordnung mache den Schritt möglich. Die Frau habe die Hälfte der Strafe verbüßt. Weitere Angaben machte die Sprecherin zunächst nicht.
Laut einem früheren Bericht der Moskauer Zeitung “Kommersant” hatte die russische Führung einen Agentenaustausch angestrebt. Bis zur Festnahme hatte das Ehepaar, das österreichische Pässe als Heidrun und Andreas Anschlag ausweisen, im baden-württembergischen Balingen und im hessischen Marburg gelebt. Die wahren Identitäten der beiden kannte selbst das Gericht bis zum Urteil nicht.
Die nach Moskau übermittelten Dokumente befassten sich unter anderem mit dem Afghanistan-Einsatz und der Strukturreform der Nato. Das Duo versteckte USB-Sticks in Erdlöchern und übermittelte geheime Botschaften in Kommentaren zu Fußballervideos auf der Internetplattform Youtube. Hinweise, unter anderem aus den USA, hatten Ermittler auf ihre Fährte gebracht.
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