Der 24-jährige hatte in seiner Heimat einen Job in einem Lebensmittelgeschäft. Doch er kam nach Vorarlberg, wohnte bei seinem Cousin im Oberland. Auch hier hatte er einen Job, doch dann ging er lieber einbrechen. 20 vollendete Einbrüche und 17 versuchte Straftaten gehen auf sein Konto. Er nahm, was er an Wertgegenständen fand. Schmuck, Uhren, Goldmünzen, Perlen, Sparschweine. Beim brachialen Eindringen in die Häuser richtete er enormen Schaden an.
Verärgerte Geschädigte
Die Bestohlenen müssen dem Gericht angeben, welchen Schaden sie erlitten haben. Dann kann der Angeklagte den Schaden anerkennen oder nicht. Aber davon unabhängig – zurück bezahlen oder zurück geben wird er nichts. Die Beute ist verkauft, Geld hat er keines. Der Schöffensenat verhängte eine Strafe von vier Jahren unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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