Beim ersten Prozess bekamen die zwei Brüder drei und vier Jahre Haft. Allerdings hielt die Entscheidung nicht vor dem OGH. Ein Formalfehler war der Grund. Nun tagte der Senat ein zweites Mal. Die Männer hatten im Haushalt von älteren Damen einen Wasserschaden vorgetäuscht und gaben vor, den Wasserdruck überprüfen zu müssen. Während des Ablenkungsmanövers stahl ein Komplize, was ihm gerade in die Finger kam.
Sofort auf freiem Fuß
Beim ersten Schuldspruch war man von einem Schaden von 160.000 Euro und 18 Taten ausgegangen. Beim nunmehrigen Urteil ging es nur mehr um 60.000 Euro und fünf Einschleichdiebstähle. Die Ursache: die betagten Damen waren sich laut Meinung des jetzt urteilenden Schöffensenates nicht sicher genug, ob es sich bei den beiden Männern tatsächlich um die Täter von damals handelte. 24 Monate, davon 18 bedingt und 18 Monate, 12 davon bedingt lautet das Urteil jetzt. Plus 30.000 Euro für den Staat. Weil die Diebe bereits zehn Monat in U-Haft saßen, mussten sie enthaftet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.