Röthis. (mima) Das Raumplanungsgesetz regelt die im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegende örtliche Raumplanung und deren Instrumente. Insbesondere das Halten der Siedlungsränder stellt eine wichtige räumliche Zielsetzung der Örtlichen Raumplanung dar.
Neuer Bebauungsplan im Spätherbst
In der Gemeinde Röthis haben sich im Herbst 2015 neun Mitglieder der Arbeitsgruppe Bebauungsplan unter der fachlichen Begleitung von DI Andreas Falch mit raumplanerischen Fragestellungen in der Vorderlandgemeinde auseinandergesetzt. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie, wie ist im Bebauungsplan auf die Tatsache zu reagieren, dass es immer weniger Flächenressourcen gibt und damit einhergehenden die Grundstückspreise immer höher werden. Wie ist darauf zu reagieren, dass mit einer Einfamilienhausstruktur der Wohnbedarf der Bevölkerung nicht mehr gedeckt werden kann. Welche Baudichten, welche Höhen sind erforderlich – welche sind vertretbar? Im Focus dieser Fragestellungen und mit Blick auf die Vorgaben der Nachbargemeinden, die in einem zusammengewachsenen Raum ebenfalls beachtet werden müssen, hat die Arbeitsgruppe Vorschläge ausgearbeitet, die in den nächsten Wochen in der Gemeindevertretung zu diskutieren sind. Ziel ist es, bis im Spätherbst einen neuen Bebauungsplan zu haben.
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