Der Gruppenkommandant aus Weiler war im Juni 2015 auf dem Weg in die Feuerwache, als er am Ortsrand geblitzt wurde. Statt den erlaubten 50 km/h war er mit 99 km/h unterwegs. Der Grund: Wenige Minuten zuvor wurde er zu einem Einsatz alarmiert. Aufgrund der eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung wurde er zu 400 Euro Strafe verurteilt.
In der Berufung wurde die Strafe zwar auf 300 Euro reduziert, aber nicht aufgehoben. Aus Sicht der Gerichte habe der Feuerwehrmann zwar aus achtenswerten Gründen so gehandelt, da es aber zu diesem Zeitpunkt weder einen Mangel an Florianijünger noch an Kommandanten zu erwarten gegeben habe, könne man nicht von einem Notstand ausgehen. Damit war die Straftat zwar nachvollziehbar, aber nicht gerechtfertigt.
K-Shake übernimmt Strafe
Dieses Urteil wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Strafe von 300 Euro muss der Feuerwehrgruppenkommandant wohl trotzdem nicht selber zahlen. Thomas Krobath, Eigentümer der Diskothek K-Shake in Röthis, will die Geldstrafe übernehmen. Er sei mit der Art und Weise, wie mit dem Fall umgegangen wurde, nicht einverstanden, erklärt Krobath seine Beweggründe.
Mehr Spielraum statt Strafen
Er fordere aber auch keinen Freifahrtsschein. “Ich bin auch nicht dafür, dass jemand mit 100 km/h im Ort rast”, betont er. Stattdessen brauche es mehr Spielraum, um hier im Einzelfall auch anders entscheiden zu können. Krobath denkt hier an einen Ermessensspielraum für die Bezirkshauptmannschaften, die hier über die Strafhöhe entscheiden. Im vorliegenden Fall sei die Strafe einfach zu hoch, wenn man bedenke dass der Vorfall in den Nachtstunden und am Ortsrand war.
Behörde sind Hände gebunden
In der derzeitigen Rechtslage ist der Polizei bei einer solch eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung die Hände gebunden. Eine Ermahnung ist da nicht mehr denkbar, eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft verpflichtend. Alles andere wäre Amtsmissbrauch. Diese muss dann über die Strafhöhe entscheiden. Der Strafrahmen reicht bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 40 km/h im Ortsgebiet von 150 bis 2.180 Euro – ohne Ausnahmen.
Landesfeuerwehrverband setzt auf Aufklärung
Beim Landesfeuerwehrverband sieht man den Fall mit gemischten Gefühlen. “Eine erhöhte Geschwindigkeit bedeutet auch ein erhöhtes Risiko”, erklärt Landesfeuerwehrverband-Geschäftsführer Günther Watzenegger. Schließlich sei keinem geholfen, wenn die Einsatzkräfte auf dem Weg verunfallen.
Grundsätzlich seien die Vorarlberger Florianijünger sehr motiviert, und das sei auch gut so. Zur Ausbildung gehöre aber auch Aufklärung, dass man als Feuerwehrmann nun mal an die StVO gebunden sein. “Private Fahrzeuge sind keine Einsatzfahrzeuge”, fasst Watzenegger die Situation zusammen. Es gebe nun einmal Spielregeln, die für alle gelten.
Feuerwehrmann aus Weiler zur Strafe
Sebastian E, der Gruppenkommandant aus Weiler, ist froh, dass ihm die Strafe erspart bleibt. “Find ich eine coole Sache, wer kann schon 300 Euro aus dem Ärmel schütteln”, erklärt er. Dass er gestraft wurde, kann er durchaus nachvollziehen – hofft aber künftig auf ein Entgegenkommen der Behörden für Feuerwehrleute. “Wenn nichts ist, fragt dich halt jeder warum du so gerast bist”, erklärt er den Zwiespalt. “Und wenn jemand stirbt, fragt jeder warum die Feuerwehr nicht früher da war.”
In diese Richtung gehen auch die Reaktionen, die Sebastian auf die ganze Geschichte bekommt. “Die einen sagen, so ein Spinner. Die anderen reagieren mit Verständnis.”
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