Röthis. (mima) Das Raumplanungsgesetz regelt die im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegende örtliche Raumplanung und deren Instrumente. Insbesondere das Halten der Siedlungsränder stellt eine wichtige räumliche Zielsetzung der Örtlichen Raumplanung dar.
Sehr viele Ausnahmegenehmigungen
Die Problematik der Vergangenheit zeigte dabei, dass der bestehende Bebauungsplan bei der Bearbeitung von Bauansuchen zunehmend Schwierigkeiten mit sich brachte, sodass sehr viele Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung von Röthis bereits im Herbst 2015 eine Arbeitsgruppe gebildet, welche unter der Begleitung von DI Andras Falch vom Büro für Raumplanung und Raumordnung einen neuen Bebauungsplan erarbeiteten.
Wichtige Leitgedanken eingearbeitet
So wenig wie möglich und so viel wie nötig reglementieren und das Bestreben: maßvolle Verdichtung bei neuen Bebauungen und Nachverdichtung im Bestand und Erhaltung der Wohnqualität zu schaffen, waren dabei wichtige Leitgedanken des neuen Bebauungsplanes. Geregelt werden dabei unter anderem die Höchst- und Mindestgeschosszahlen, die zulässige Veränderung des Geländeniveaus oder auch der Abstand von Einfriedungen zum Straßenraum. Für gewisse Ortsbereiche und größere Bauvorhaben ist die Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung im Vorfeld eines Bauprojektes verpflichtend.
Neuer Bebauungsplan beschlossen
Der überarbeitete Bebauungsplan enthält dabei vor allem eine schlankere Struktur, um die Vollziehung und die Übersichtlichkeit für den Bürger zu erleichtern. Auch eine höhere Bebauungsdichte soll zugelassen werden, womit auch auf die zunehmende Knappheit an Grund und Boden reagiert wird. Der neue Bebauungsplan lag dazu auch eine Zeit für die Bevölerung zur Einsicht bereit und wurde nun am vergangenen Montag bei der Gemeindevertretersitzung beschlossen.
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