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Rindfleisch-Herkunft: Spar muss irreführende Werbung unterlassen

Sutterlüty gewinnt Rechtsstreit gegen Spar
Sutterlüty gewinnt Rechtsstreit gegen Spar ©VOL.AT
Sutterlüty gewinnt Rechtsstreit gegen Spar:  Spar hat nicht den Beweis erbracht, dass angebotenes Rindfleisch auch wirklich "ausschließlich", "fast ausschließlich" oder "größtenteils" aus Vorarlberg stammte.

Im Mai 2013 entbrannte ein öffentlicher Streit zwischen der Vorarlberger Handelskette Sutterlüty und der österreichischen Handelskette Spar. Es ging bekanntlich um die korrekte Bezeichnung der Herkunft von Rindfleisch, das im Vorarlberger Handel angeboten wurde. Sutterlüty warf seinem deutlich größeren Konkurrenten vor, Spar-Kunden mit Werbeanzeigen in die Irre geführt und getäuscht zu haben, da Spar Vorarlberg in landesweiten Werbeschaltungen den Verkauf von Rindfleisch ankündigte, das “ausschließlich” oder “fast ausschließlich” von Vorarlberger Landwirten stamme. Nachdem Sutterlüty den Konkurrenten unter Androhung einer Klage zur Unterlassung solcher Ankündigungen aufforderte, sofern sie nicht der Wahrheit entsprechen, war es nach einer Unterlassungserklärung von Spar rund eineinhalb Jahre ruhig in der Causa. Schon damals kritisierte Sutterlüty-Geschäftsführer Jürgen Sutterlüty öffentlich die Spar-Gruppe, dass sie seinem Unternehmen mit solchen Werbeaktionen das Image des führenden Anbieters von Regionalprodukten aus Vorarlberg entreißen wolle. Spar wehrte sich gegen die Anschuldigungen.

2015 wird die Causa gerichtsanhängig

Dann folgte später allerdings erneut eine recht ähnliche Werbung von Spar. Im Jänner 2015 bewarb das Handelsunternehmen in zeitlich nicht eingeschränkten Werbeschaltungen zum Verkauf angebotenes Rindfleisch in “allen SPAR-, EUROSPAR- und INTERSPAR-Märkten”, das “größtenteils” von Vorarlberger Landwirten stamme. Sutterlüty führte in der Folge Testeinkäufe in 24 Märkten von Spar durch und kam zum Ergebnis, dass in den untersuchten Märkten der Anteil des Vorarlberger Rindfleisches fast durchwegs unter 50 Prozent liege. Daraufhin brachte Sutterlüty am Landesgericht Feldkirch eine Klage auf Unterlassung solcher Werbeaussagen gegen Spar ein. Damit zusammenhängende Vergleichsgespräche scheiterten. Es folgte eine einstweilige Verfügung gegen Spar. Der Rechtsstreit um die richtige Bezeichnung der Herkunft von Rindfleisch beschäftigte in der Folge sowohl das Landesgericht Feldkirch als auch das Oberlandesgericht Innsbruck.

Spar verliert Zivilrechtsstreit vor dem Berufungsgericht

Am 5. Oktober 2017 erging jetzt das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck, das der Wirtschaftspresseagentur.com wie auch das Ersturteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 9. Oktober 2016 vollumfänglich vorliegt. Und es bedeutet eine Niederlage für die Handelskette Spar. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck hat als Berufungsgericht die Berufung von Spar abgewiesen und das Ersturteil des Landesgerichtes Feldkirch damit bestätigt.

Demnach erkennt das Gericht die beklagte Partei (Spar, Anm. d. Red.) “bei sonstiger Exekution schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Ankündigungen, in ihren Märkten seien ab einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum bestimmte Waren, insbesondere Rindfleischprodukte, erhältlich, die ausschließlich, überwiegend oder größtenteils von regionalen Produzenten stammen, oder ähnliche Ankündigungen, wenn sie wahrheitswidrig sind, zu unterlassen”. Gleichzeitig wird Sutterlüty ermächtigt, in halbseitigen Inseraten in zwei Wochenendausgaben der Vorarlberger Nachrichten (VN) den Urteilsspruch auf Kosten von Spar zu veröffentlichen. Der Gang zum Obersten Gerichtshof ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich, da die entsprechenden Fristen zwischenzeitlich verstrichen sind.

Nur 25 Prozent aus Vorarlberger Produktion gedeckt

Das Landesgericht Feldkirch begründet sein Urteil unter anderem dahingehend, dass im Lebensmittelhandel die “Regionalität”, also die Herkunft der Produkte aus der näheren Umgebung, ein wesentliches Verkaufsargument sei. Das gelte insbesondere auch für Fleischwaren. Im Verfahren wurde festgestellt, dass Spar selbst zugebe, dass über das Jahr gerechnet nur rund 25 Prozent des regionalen Rindfleisch-Bedarfes von Spar mit der Produktion von Vorarlberger Landwirten gedeckt werden könne. Drei Viertel des Rindfleisches kommen demnach von österreichischen Produzenten außerhalb Vorarlbergs. Aufgrund dieser Relationen müsse klar sein, dass die Ankündigung “größtenteils Vorarlberger Rindfleisch” wenn überhaupt, dann nur innerhalb eines zeitlich eng begrenzten Zeitraumes zutreffen könne. Allerdings habe Spar in den Werbeanzeigen weder auf eine konkrete Aktions-Dauer hingewiesen noch einen Beendigungszeitpunkt genannt.

Durchschnitts-Betrachter wird getäuscht

Das Urteil besagt: Der Durchschnittsverbraucher musste bei dieser Rindfleisch-Bewerbung bei flüchtiger Betrachtung mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit den “objektiv unrichtigen Eindruck gewinnen, dass er das Vorarlberger Rindfleisch nicht nur in einem zeitlich eng begrenzten Abschnitt, sondern jederzeit größtenteils aus Vorarlberger Produktion kaufen kann”. Insofern seien die beanstandeten Werbeaussagen von Spar “falsch, irreführend und unzulässig”. Und weiter steht im Urteil: Spar habe im Verfahren nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit den Beweis erbracht, dass zu den beworbenen und beobachteten Zeitpunkten der Anteil an Rindfleisch in Vorarlberger Spar-Märkten mehr als 50 Prozent ausmachte.

Sutterlüty erfreut über Urteil

Jürgen Sutterlüty zeigt sich gegenüber der Wirtschaftspresseagentur.com erfreut, dass “die Gerichte ein klares Urteil gefällt” und “den falschen und irreführenden Werbeaussagen von Spar zum Angebot von regionalem Rindfleisch einen Riegel vorgeschoben” hätten. “Sie unterstützen damit die ehrliche Vermarktung von regionalen Lebensmitteln. Das liegt uns beim Sutterlüty Ländlemarkt sehr am Herzen und ist für uns, aber auch für viele Landwirte und Bauernfamilien im Ländle, die Existenzgrundlage.”

Spar Vorarlberg gesteht gewisse Fehler ein

Spar-Vorarlberg-Direktor Gerhard Ritter erklärte auf wpa-Anfrage zu dem Urteil, dass der Spar-Fleischverarbeiter TANN in der besagten Zeit ausschließlich Vorarlberger Rindfleisch an die einzelnen Spar-Standorte geliefert habe. Aber nach Ansicht des Gerichtes sei damit nicht bewiesen, dass der Konsument in den Geschäften in dieser Zeit dann auch tatsächlich nur Vorarlberger Rindfleisch bekommen habe. “Es war sicher ein Fehler von uns, den Werbetext nicht so exakt wie möglich zu formulieren. Laut Gesetz ist das so nicht korrekt gewesen”, sagte Ritter. Dabei gehe es vor allem um Formulierungen wie “ausschließlich”, “fast ausschließlich” und “größtenteils”. Man habe allerdings daraus gelernt und versuche nun, Werbetexte so genau wie möglich zu verfassen.

Zudem biete man jetzt in den Vorarlberger Geschäften der Spar-Gruppe dezidiert so bezeichnetes Rindfleisch aus Vorarlberg nur noch im SB-Bereich an. Dort sei das Vorarlberger Rindfleisch dann extra verpackt und werde unter der Bezeichnung “TANN Ländle Rind” verkauft. Damit herrsche für den Konsumenten Klarheit, was er kaufe. An der Fleischtheke mit Bedienung gebe es keine dezidierte Ausweisung von Rindfleisch aus Vorarlberg mehr. Hier laufe alles unter Rindfleisch in AMA-Qualität aus Österreich. Darunter befinde sich allerdings sehr wohl auch Vorarlberger Rindfleisch, sagte Ritter.

(Quelle: Wirtschaftspresseagentur)

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