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Richterin Ratz fürchtet eine Gefängnisstrafe

Zeit der Ungewissheit geht für Kornelia Ratz weiter: Wird ihre unbedingte Strafe auf über ein Jahr erhöht, muss sie ins Gefängnis.
Zeit der Ungewissheit geht für Kornelia Ratz weiter: Wird ihre unbedingte Strafe auf über ein Jahr erhöht, muss sie ins Gefängnis. ©VOL.AT/Sascha Schmidt
Bregenz - Im Testamentsprozess am Landesgericht Salzburg wurde Richterin Kornelia Ratz(49) des Amtsmissbrauchs für schuldig befunden und fasste eine Haftstrafe im Ausmaß von 30 Monaten aus. Zehn Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen.
Testamentsprozess im Überblick

Umgehend meldete die ehemalige Landesgerichtsvizepräsidentin durch ihren Anwalt Bertram Grass (65) Nichtigkeit und Berufung an. Jetzt, wenige Wochen vor der schriftlichen Zustellung des Urteils, erwägt Ratz, das Urteil doch zu akzeptieren. “Wir halten das Urteil für falsch. Aber beim OGH könnte es vielleicht noch schlimmer kommen. Deswegen überlegen wir, die Rechtsmittel doch nicht durchzusetzen”, erklärte Bertram Grass gegenüber den Vorarlberger Nachrichten.

Gefängnis droht

Grund für den möglichen Strategiewechsel: Wird das Urteil für die Richterin auf mehr als ein Jahr unbedingt erhöht, muss sie ins Gefängnis. Bis zu einem Jahr unbedingt kann sie einen Antrag auf eine Fußfessel stellen. Staatsanwalt Andreas Pechatschek (41) will jedoch an seiner Berufung festhalten.

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