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Republik Österreich haftet für AMIS-Anlegerschäden

Sieben Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat der Oberste Gerichtshof nun endgültig die Amtshaftung der Republik Österreich für Anlegerschäden aus der Causa festgestellt. Laut dem der APA vorliegenden OGH-Urteil haftet die Republik für Schäden, die nach dem 1.1.2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können.

Die nun endgültige rechtskräftige Verurteilung der Republik Österreich ergehe wegen Mängeln in der Finanzaufsicht, erläuterte Anlegeranwalt Harald Christandl gegenüber der APA. Um dies festzustellen habe man einen Musterprozess geführt, der nun erfolgreich beendet worden sei.

Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik verwies auf die laufende “Generalbereinigung” in der Causa, also Vergleichsangebote an geschädigte AMIS-Anleger. Das OGH-Urteil begrenze die Haftung auf die Zeit nach dem 1.1.2002, die Fonds hätten aber seit 1999 existiert. Der OGH habe also gegenüber den Vorinstanzen die Amtshaftung wesentlich eingeschränkt, so der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn.

Konkret bedeute der Spruch des OGH, dass die Republik Österreich quasi die Ausfallshaftung für jene Schäden übernehmen muss, die weder aus der AMIS-Konkursmasse, den Luxemburger SICAV-Fonds, noch der Anlegerentschädigung befriedigt werden können, erläuterte Christandl. Aus den Luxemburer-SICAV-Fonds, in denen an die 90 Mio. Euro liegen, seien schon Ausschüttungen erfolgt, aber es gehe langsam. Bis zu 60 Prozent der Schäden könnten aus den Luxemburger Fonds abgedeckt werden, erwartet der Anwalt.

AMIS, früher Österreichs größter Finanzdienstleister, ging 2005 in Konkurs. Die beiden zunächst nach Südamerika geflüchteten AMIS-Gründer und -Vorstände Dietmar Böhmer und Harald Loidl wurden im Dezember 2007 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. In Österreich und Deutschland sind etwa 15.000 Anleger betroffen, der Gesamtschaden beträgt rund 65 Mio. Euro.

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