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Reparatur der "GmbH light" landet vor dem Verfassungsgericht

©APA (Themenbild)
Wien. Die im Frühjahr eingeleitete Reparatur der GmbH-light-Regelungen landet vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Durch schnelle Gesetzesänderungen gibt es derzeit drei verschiedene GmbH-Regelungen - Rechtssicherheit und Vertrauensschutz könnten nicht gegeben sein.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe den Verfassungsrichtern die GmbH-Regelungen vorgelegt und die Aufhebung der heuer eingeführten Änderungen beantragt, berichtet der “Standard” (Montagausgabe). Der OGH sieht demnach eine “bedenkliche Ungleichbehandlung”.

GmbH ist nicht gleich GmbH

Derzeit gebe es nämlich drei verschiedene GmbH-Regimes mit den entsprechenden unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Stammkapital und Besteuerung, schreibt die Zeitung. Rechtssicherheit und Vertrauensschutz seien so auf der Strecke geblieben. Das gelte insbesondere für jene Gesellschaften, die 2013 nach dem Inkrafttreten der vorhergehenden Regelung das Kapital herabsetzten, aber acht Monate später bereits von der höheren Mindestkörperschaftssteuer betroffen sind.

Zudem seien Betriebe, die ein Stammkapital von 35.000 Euro aufweisen, benachteiligt, die weder das Kapital herabsetzen noch das Gründungsprivileg in Anspruch nehmen können, bestätige auch der OGH in seinem Antrag die “bedenkliche Ungleichbehandlung”. Er bezweifelt auch die sachliche Rechtfertigung dafür, dass begünstige Jungunternehmer das Mindestkapital nach zehn Jahren auffüllen müssen, heißt es.

Für Gläubiger kaum ein Unterschied

Auch bezüglich der Gläubigerschutz-Argumente habe der OGH Bedenken, denn das Mindestkapital könne Gläubigerschutzzwecke nur eingeschränkt erfüllen. “Es ist in der Tat nicht einzusehen, dass sich bereits acht Monate nach Inkrafttreten … die Verhältnisse so grundlegend geändert hätten”, zitiert die Zeitung den OGH. Der OGH habe beantragt, die Regelung von Mitte 2013 und damit die “GmbH light” samt Möglichkeit zur Kapitalherabsetzung zur steuerlichen Entlastung wiederherzustellen”.

GmbH-light brachte vor allem Steuerausfälle

Grund für die Gesetzesänderungen war, dass durch die im Vorjahr eingeführte GmbH light dem Finanzminister einiges an Körperschaftsteuer (KÖSt) entgangen war. Die Reduzierung des Mindestkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro hatte zu zahlreichen Umgründungen bestehender Firmen geführt, was wiederum einen Steuerausfall bewirkt hat.

GmbH-Eigentümer entnehmen Kapital

Im zweiten Halbjahr 2013 ist es laut dem KSV zu einer Verzehnfachung an Kapitalherabsetzungen gekommen. Von den 130.000 GmbHs in Österreich haben 25.000 bis 30.000 mehr als 35.000 Euro. Rund 2 Mrd. Euro könnten somit via Kapitalherabsetzungen entnommen werden, befürchtete Kreditschützer Hans-Georg Kantner. Diese Kapitalherabsetzungen durch bestehende Firmen sollen jetzt nicht mehr möglich sein. Die fehlenden 25.000 Euro Stammkapital müssen Neugründer nun binnen zehn Jahren aufstocken. (APA)

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