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Reichshofstadion: Flutlichtmasten jahrzehntelang ohne Baubewilligung

Ohne die rechtliche Sanierung hätte der Abbruch gedroht
Ohne die rechtliche Sanierung hätte der Abbruch gedroht ©VOL.AT
Lustenau - Erst kürzlich wurden die seit über 20 Jahren stehenden und rund 25 Meter hohen Masten bau- und naturschutzrechtlich im Nachhinein bewilligt. Der Bürgermeister spricht von Altlasten. Ohne die rechtliche Sanierung hätte der Abbruch gedroht.
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Die vier rund 25 Meter hohen Flutlichtmasten im Reichshofstadion in Lustenau (jetzt Planet Pure Stadion) sind in den vergangenen mehr als 20 Jahren ohne Baubewilligung dagestanden und waren baurechtlich damit genau genommen illegal. Das haben Recherchen der Wirtschaftspresseagentur.com ergeben. Erst kürzlich, zum Teil vor wenigen Monaten, wurden die vier Masten bau- und naturschutzrechtlich im Nachhinein saniert. Das erklärten sowohl die Marktgemeinde Lustenau als Eigentümerin des Stadions als auch die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn auf wpa-Anfrage.

BH erteilte Bewilligung Ende November 2017

Nach Auskunft der zuständigen Abteilung in der BH Dornbirn habe die Marktgemeinde Lustenau vor ein paar Monaten um die naturschutzrechtliche Bewilligung der seit vielen Jahren bestehenden vier Flutlichtmasten im Stadion angesucht. Die Bewilligung sei dann per 29. November 2017 per Bescheid erteilt worden. Nach Angaben der BH Dornbirn ist das naturschutzrechtliche Verfahren für die vier Masten zum ersten Mal durchgeführt worden. Normalerweise müsse die naturschutzrechtliche Bewilligung vor Baubeginn vorliegen, wobei der Bauherr – in dem Fall also die Gemeinde – einen entsprechenden Antrag stellen muss.

Der Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer erklärte auf wpa-Anfrage, dass die Marktgemeinde kürzlich eine baurechtliche Sanierung der bestehenden vier Flutlichtmasten im Stadion durchgeführt habe. “Wir haben rund um das Stadion eine Reihe von Altlasten aufgearbeitet, eine davon war die korrekte baurechtliche Genehmigung der Flutlichtmasten.” Man habe das in enger Abstimmung mit der BH Dornbirn gemacht, um die rechtlich bisher unzufriedenstellende Situation zu klären. Denn aus den bisher vorliegenden Unterlagen über die in den 1990er-Jahren errichteten Masten sei nicht eindeutig hervorgegangen, ob tatsächlich ein Baukonsens vorherrsche, also die Masten baurechtlich auch wirklich als genehmigt anzusehen seien. Die Klärung dieser Fragen habe sich über längere Zeit hingezogen, unter anderem habe man auch Gutachten dafür eingeholt.

Ohne Sanierung hätte der Abbruch gedroht

Die Marktgemeinde Lustenau hat in der Angelegenheit aktiv werden müssen, denn ohne das nachträgliche Verfahren wären die Masten wahrscheinlich abzubrechen gewesen, denn Baurecht-Sünden verjähren nicht. “Ohne die rechtliche Sanierung hätte das im schlimmsten Fall ‘Licht aus’ im Stadion bedeutet. Das war für uns einfach untragbar”, so Fischer. Einen direkten Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit der Anrainerin, die kürzlich aufgrund der Helligkeit der Flutlichtanlage eine einstweilige Verfügung erwirken wollte, will der Bürgermeister nicht sehen. Es gehe darum, angesichts des Neubauvorhabens eine rechtlich klare Situation beim Bestand zu schaffen.

Auch bei Aufrüstung 2014 keine Bauverhandlung

Die Masten im Stadion wurden noch vor der ersten Amtszeit von Kurt Fischer als Bürgermeister errichtet. Demgemäß kann ihm die bis vor Kurzem fehlende baurechtliche Genehmigung nur schwer angelastet werden, wenngleich der Missstand in der Gemeinde offenbar schon seit mehreren Jahren bekannt ist. Allerdings fällt unter Fischers Amtszeit die lichttechnische Verstärkung der vier Flutlichtmasten im Jahr 2014. Damals wurde die Beleuchtungsanlage auf den Masten um mehr als 144.000 Euro auf eine Leistung von bis zu 800 Lux aufgerüstet, um den Vorgaben der Fußball-Bundesliga zu entsprechen. Vor vier Jahren gab es dafür allerdings ebenso keine Bauverhandlung, sondern nur eine Bauanzeige. Und das, obwohl die Licht-Emissionen durch die Leistungssteigerung deutlich stärker waren als davor.

Dass aber eine Bauverhandlung 2014 vermutlich eine größere rechtliche ‘Baustelle’ mit den Anrainern mit sich gebracht hätte, zeigt ein Eintrag auf der Gemeinde-Internetseite von 2014: “Zum Thema Kameraturm konnte noch nichts beschlossen werden, denn im Gegensatz zum Flutlicht musste eine Bauverhandlung durchgeführt werden, wo es seitens der Anrainer sieben Einsprüche gegeben hat.” Der Vorteil einer Bauanzeige aus Sicht der Gemeinde als Bauherrin: Anrainer haben hier keine Parteistellung.

(Quelle: Wirtschaftspresseagentur.com)

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