Regierung berät Regelung der Invaliditätspension
Wer zu krank ist, um seinen Beruf weiter auszuüben, erhält in Zukunft keine befristete Invaliditätspension mehr. Stattdessen wird versucht, die Betroffenen medizinisch zu rehabilitieren oder auf einen neuen Beruf umzuschulen. Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen die bisher befristeten Invaliditätspensionisten künftig mit einem “Rehabilitationsgeld” beziehungsweise einem “Umschulungsgeld”.
Gelten wird die Neuregelung ab 1. Jänner 2014 für alle dann 50-Jährigen oder Jüngeren. Erster betroffener Jahrgang werden also die 1964-Geborenen sein, wie Hundstorfer vor dem Ministerrat sagte. Wenn dieser Jahrgang 15 Jahre später das reguläre Pensionsalter von 65 Jahren erreicht, sollte die befristete Invaliditätspension folglich Geschichte sein.
Warum nicht sofort sämtliche auch ältere Jahrgänge erfasst werden, begründete Hundstorfer damit, dass man sich bei der Umstellung auf das neue System nicht “überheben” wolle. Ursprünglich hatte es geheißen, die Neuregelung werde generell nur für unter 50-Jährige gelten. Der seitens der ÖVP zuständige Wirtschaftsminister Mitterlehner betonte allerdings vor der Regierungssitzung, dass von Anfang an eine Stichtagsregelung geplant gewesen sei.
Hundstorfer rechne durch das neue Modell mit Einsparungen von 1 Mrd. Euro bei der Pensionsversicherung, die sich künftig die Kosten für die befristete Invaliditätspension ersparen wird. Gleichzeitig verursacht die Reform wegen der vorgesehenen Umschulungen und Rehabilitätsmaßnahmen allerdings mehr Kosten, etwa beim Arbeitsmarktservice. Der Sozialminister geht daher davon aus, dass abzüglich dieser Mehrausgaben Nettoeinsparungen von 700 Millionen Euro möglich sein werden.
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