Damit wurde der Beschwerde des Agenturbetreibers gegen den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates in Feldkirch vom 30. Juni 2012 nach drei Jahren stattgegeben. Der Finanzsenat hatte in zweiter Instanz die vom Finanzamt verhängte Pfändung bestätigt.
Die Finanzbehörden sehen den Agenturbetreiber als möglichen Steuerflüchtling, der die Republik Österreich um ihr zustehende Kapitalertragsteuern in Millionenhöhe bringen könnte. Der Unternehmer habe seinen Wohnsitz nach Liechtenstein verlegt. Zudem tätige er Schein- und Umgehungsgeschäfte zwischen seiner österreichischen und seiner liechtensteinischen Firma. Dabei würden Gelder von Österreich nach Liechtenstein fließen. So nehme er in Liechtenstein verdeckte Gewinnausschüttungen an ihn selbst vor.
Beispielsweise habe der Chef der Firmen sein Know-how von seiner österreichischen Firma an seine liechtensteinische Firma verkauft. Außerdem erhalte das Liechtensteiner Unternehmen aus einem Großkunden-Auftrag automatisch 25 Prozent vom Unternehmen in Österreich.
Kein Abkommen
Zwischen Österreich und Liechtenstein gebe es kein Vollstreckungsabkommen für die Eintreibung von Steuerschulden, argumentieren die Finanzbehörden. Deshalb sei es trotz des anhängigen Steuerverfahrens notwendig gewesen, inländisches Vermögen des Abgabenpflichtigen vorsorglich sicherzustellen.
Zu den Großkunden der Agentur zählte ein großes deutsches Unternehmen. Der ehemalige Leiter der Großbetriebsprüfung des Finanzamts Feldkirch soll das deutsche Unternehmen, dessen Berater er war, absichtlich ungenau prüfen lassen haben. Dadurch ist nach Überzeugung des Landesgerichts Feldkirch der Republik ein Steuerausfall von drei Millionen Euro entstanden. Dafür wurde der angeklagte Ex-Finanzbeamte im Mai am Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren und wegen Beitrags zur Abgabenhinterziehung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Euro, davon 250.000 Euro unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA)
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