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Rechtsanwältin verklagt ihre Ex-Kanzleikollegen

Seit 2009 wird vor Vorarlberger Gerichten gestritten, ob Geldforderung von Ex-Kanzleipartnerin gerechtfertigt
Seit 2009 wird vor Vorarlberger Gerichten gestritten, ob Geldforderung von Ex-Kanzleipartnerin gerechtfertigt ©VOL.AT/ Hofmeister (Themenbild)
Feldkirch. Klagende Anwältin fordert nach ihrem Ausscheiden als Gesellschafterin von ihren drei früheren Kanzleipartnern 77.000 Euro.

Rechtsanwälte vertreten vor Gericht für gewöhnlich fremde Interessen, im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch aber ihre eigenen. Denn die Klägerin ist eine Rechtsanwältin, und die drei Beklagten sind ebenfalls Rechtsanwälte. Die Streitparteien haben bis 2008 eine gemeinsame Anwaltskanzlei betrieben. Dann soll es nach ihren Angaben zu „Honorarausfällen“ und einem „Abrechnungsschlamassel“ gekommen sein.

Mit 31. Dezember 2008 ist die Klägerin auf eigenen Wunsch mit ihrer Kündigung als Partnerin aus der gemeinsamen Gesellschaft ausgeschieden. Seit 2009 wird vor Vorarlberger Gerichten darum gestritten, ob ihre Geldforderungen, die sie gegenüber ihren ehemaligen Kanzleipartnern erhebt, berechtigt sind oder nicht.

Gestern wurde am Landesgericht Feldkirch erneut verhandelt. Zivilrichterin Marlene Ender vertrat wiederum den Standpunkt, nur ein Vergleich wäre angesichts der angespannten Atmosphäre eine vernünftige Lösung. Der Streitwert beträgt 77.000 Euro. Das entspricht angeblich dem Wert des Kundenstockes, den die ausgeschiedene Partnerin der Kanzlei hinterlassen hat.

Klagsvertreter Viktor Thurnher sagte in der gestrigen Verhandlung, der Fairness wegen seien der Klägerin für einen Vergleich jene 75.000 Euro zurückzuzahlen, die sie seinerzeit dafür bezahlt habe, dass sie Kanzleipartnerin werden konnte. Zudem seien pauschaliert Zinsen und Kosten für den nunmehr bereits seit sechs Jahren anhängigen Prozess zu bezahlen.

Die beklagten Anwälte bieten für eine gütliche Einigung 60.000 Euro an. In diesem Betrag sind aber auch Zinsen und Prozesskosten enthalten. Ihre Gegenforderung wegen Honorarausfällen von angeblich 800.000 Euro dürfte verjährt sein, deutete die Richterin an.

Einer der beklagten Anwälte habe im Dezember 2014 Strafanzeige gegen sie erstattet, weil sie in einem Disziplinarverfahren falsch ausgesagt haben soll, sagte die Klägerin gestern während der Verhandlung.

Standeswidriges Verhalten

Ihr standeswidriges Verhalten in den langjährigen Gerichtsverfahren gegen ihre Ex-Kanzleipartnerin trug zwei der beklagten Anwälte Disziplinarstrafen von 2000 und 1500 Euro ein. So hätten sie bewusst eine unrichtige Prozessbehauptung über Zahlungen an die Klägerin aufgestellt und das Verfahren am Landesgericht in schikanöser Weise verzögert, meinten die Disziplinarrichter. Die Anwälte bekämpften im Vorjahr ihre Disziplinarstrafe erfolglos beim Verfassungsgerichtshof.

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