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Rechenfehler der Polizei: Zu viel Kokain angeklagt

Prozess am Landesgericht Feldkirch
Prozess am Landesgericht Feldkirch ©VOL.AT
Feldkirch - Geldstrafe für Dealer: Gericht ging davon aus, dass Grenzmenge nicht überschritten wurde.


Einen Rechenfehler hat nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch die Polizei bei der Berechnung der weitergegebenen Kokain-Menge begangen. Richter Karl Mayer sprach beim Strafprozess von einer „Überdeckung“ und einer deshalb „wenig dienlichen“ angeklagten Weitergabe-Menge von 137 Gramm Kokain. Der Vorsitzende des Schöffensenats sagte sinngemäß, dem Angeklagten sei verkauftes Kokain unzulässigerweise mehrfach angelastet worden. Man könne ihm nicht Mengen noch einmal zurechnen, die sein Abnehmer weiterverkauft habe. Der türkische Abnehmer hatte als Zeuge ausgesagt, er habe zwischen 2006 und 2011 rund 75 Gramm von seinem Landsmann bezogen.

Der unbescholtene Angeklagte kam der Rechenfehler wegen mit einer Geldstrafe von 2400 Euro davon – 240 Tagessätze zu je zehn Euro. Das Urteil wurde noch in der Verhandlung rechtskräftig, auch Staatsanwalt Manfred Bolter war damit einverstanden. Der Schöffensenat ging von einer unbestimmten Weitergabe-Menge aus. „Es ist nicht gesichert, dass dabei die Grenzmenge überstiegen wurde“, sagte Mayer. Die Grenzmenge, ab der der Gesetzgeber eine „große Gefahr“ annimmt und die Strafen strenger werden, beträgt für reines Kokain 15 Gramm.

Zugegeben hatte der 38-jährige Bregenzer den Konsum von Kokain. Schuldig gesprochen wurde der Türke auch nach dem Waffengesetz. Bei ihm waren ein Teleskop-Schlagstock und eine Patrone Munition gefunden worden.

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, er habe 1996 in Dornbirn einen Einbruchsdiebstahl begangen. Dafür wäre, so Mayer, „längst Verjährung“ eingetreten. Darauf hatte auch Verteidiger Manuel Dietrich hingewiesen. Zudem seien die festgestellten Fingerabdrücke des Angeklagten auf dem Griff der Eingangstür des Geschäfts noch lange kein Beweis, merkte der Richter in seiner Urteilsbegründung an. Der Angeklagte „könnte ja auch nur ein Kunde gewesen sein“.

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