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Razzia in Höchst: Billigarbeitskräfte auf Vogewosi-Baustelle?

Razzia in Höchst: Billig Subunternehmer auf einer Vogewosi-Baustelle? (Symbolbild)
Razzia in Höchst: Billig Subunternehmer auf einer Vogewosi-Baustelle? (Symbolbild) ©VOL.AT
Höchst/Dornbirn. Das Thema Billigarbeitskräfte und günstige (angeblich Quasi-)Subunternehmer aus Osteuropa sorgen in der Vorarlberger Trockenbau-Branche weiterhin für Kontroversen. Jetzt hat die Finanzpolizei offenbar vor ein paar Wochen eine Großbaustelle der in öffentlichem Besitz stehenden gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Vogewosi kontrolliert.

Konkret ereignete sich die Kontrolle nach Informationen der “wirtschaftspresseagentur.com” auf der Baustelle für das neue Pflegeheim Rheindelta in Höchst. Dabei hatten die Behördenvertreter allerdings nicht alle auf der Baustelle tätigen Handwerker im Visier, sondern nur jene, die als Trockenbauer für beziehungsweise im Auftrag des deutschen Trockenbauunternehmens Ausbau Bohn arbeiteten.

Von der Finanzpolizei gibt es auf Anfrage zu dieser Kontrolle keine Informationen. Von sehr gut informierten Kreisen ist allerdings zu erfahren, dass die Kontrolle aus Sicht der Finanzpolizei “sehr erfolgreich” gewesen sei.

Unterschiedliche Aussagen über Verlauf der Kontrolle

Was konkret sich bei dieser Kontrolle abgespielt hat, darüber gehen die Meinungen auseinander. Die einen Augenzeugen berichten, dass mehrere Handwerker von Bohn von der Finanzpolizei gleich mitgenommen wurden und dann auf der Baustelle auch nie mehr erschienen sind. In den folgenden Tagen seien dann teils neue Handwerker für Bohn gekommen. Andere wiederum meinen, dass die Finanzpolizei ohne Mitnahme von Bohn-Leuten die Baustelle nach der Kontrolle wieder verlassen habe. Ob es dann einen teilweisen Personalwechsel auf der Baustelle gab, wurde nicht näher beobachtet. Übereinstimmung gibt es nur hinsichtlich des Umstandes, dass sich die Kontrolleure ausschließlich für Bohn-Handwerker interessierten.

Bohn bestätigt Kontrolle durch Finanzpolizei

Das deutsche Trockenbau-Unternehmen Ausbau Bohn (Erfurt) hat auch einen Standort in Dornbirn. Rico Bohn, Geschäftsführer der Ausbau Bohn GmbH, bestätigte auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur.com, dass es vor ein paar Wochen eine Kontrolle dieser Baustelle durch die Finanzpolizei gegeben habe. Wie viele Leute sein Unternehmen auf dieser Baustelle zum Zeitpunkt der Kontrolle beschäftigte, wisse er nicht genau.

Es seien allerdings keine Mitarbeiter oder Subunternehmer von der Baustelle mitgenommen worden. “Es wurde niemand verhaftet.” Nicht ausschließen könne er, dass Subunternehmer für Befragungen etwa zu einem Dolmetscher gefahren worden seien. Auch wisse er nicht genau, ob nach der Kontrolle genau die gleichen Handwerker für Bohn weiterhin vor Ort tätig waren oder ob es dann einen Wechsel gab. “Ich kenne nicht im Detail die Entscheidungen meiner Subunternehmer.”

Rico Bohn: “Wissen nicht, was uns vorgeworfen wird”

Rico Bohn sagte weiter, dass es gegenwärtig offenbar noch kein offizielles Verfahren gegen sein Unternehmen im Zuge dieser Kontrolle gebe. “Wir haben über unseren Anwalt Akteneinsicht bei der BH Bregenz angefordert. Allerdings wurde diese Akteneinsicht ohne Angabe von Gründen nicht gewährt. Dagegen läuft jetzt auch eine Beschwerde unsererseits”, so Bohn. Aus diesem Grund wisse er momentan nicht, was seinem Unternehmen konkret vorgeworfen werde bei der Baustelle Pflegeheim Rheindelta. Doch er gab sich in dem Zusammenhang zuversichtlich: “Wir haben in der Vergangenheit immer Recht bei solchen Verfahren bekommen, weil die Behauptungen, die uns vorgeworfen wurden, nicht zu halten waren.” Die Vorwürfe aus der Trockenbau-Branche, wonach seine Preise nur mit speziellen Konstruktionen durch osteuropäische, billige Schein-Subunternehmer zu erzielen seien, wies Bohn zurück. “Wir bekommen bei Weitem nicht alle Aufträge, um die wir uns bemühen.” Die Internetseite von Bohn zeigt eine auffällige Häufung von Aufträgen der öffentlichen Hand in Vorarlberg.

Vogewosi führte vertiefte Angebotsprüfung durch

Vogewosi-Bauleiter Alexander Pixner erfuhr durch die Wirtschaftspresseagentur.com von der Kontrolle der Pflegeheim-Baustelle durch die Finanzpolizei. Wie interne Nachforschungen dann ergeben hätten, habe die Kontrolle am 18. Februar 2016 stattgefunden und sich ausschließlich auf Bohn-Handwerker konzentriert, so Pixner. Was den Handwerkern oder der Firma Bohn hier vorgeworfen werde, wisse er bislang nicht. Ausbau Bohn habe die Ausschreibung der Trockenbauarbeiten im März 2015 als Bestbieter gewonnen.

Der vorliegende Angebotsspiegel zeigt, dass Bohn mit einer Angebotssumme von rund 402.000 Euro um 17 Prozent günstiger war als der Zweitgereihte, eine Firma Kussmann ebenfalls aus Deutschland. Erst dann folgt der günstigste Vorarlberger Anbieter mit einem um fast 30 Prozent höheren Preis. Deshalb habe die Vogewosi eine vertiefte Angebotsprüfung durchgeführt, weil die Preisunterschiede so deutlich gewesen seien. “Dabei wurde die Glaubwürdigkeit der Preise nachgewiesen. Die Sache war als unbedenklich einzustufen”, so Pixner. Das Vergabegesetz lasse hier keinen weiteren Spielraum.

Bohn war bei der Vogewosi im Vorjahr längere Zeit gesperrt

Allerdings schrillen bei der Vogewosi wegen dieser Kontrolle durch die Finanzpolizei jetzt wieder die Alarmglocken. Denn Bohn ist bei der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft kein unbekannter Lieferant. “Im Vorjahr war Ausbau Bohn bei uns auf Beschluss des Bau-Ausschusses für mehrere Monate gesperrt, genau wegen dieser ständigen Subunternehmer-Problematik.” Per Anfang 2016 habe man diese Sperre wieder aufgehoben mit der vertraglich vereinbarten Bedingung, wonach Bohn auf zukünftigen Vogewosi-Baustellen nur noch eigenes Personal beschäftigen dürfe und keine Subunternehmer mehr. “Als öffentliches Unternehmen haben wir hier eine besondere Verantwortung, dass alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Österreich ohne jeden Zweifel eingehalten werden”, betonte Pixner.

Vogewosi: “Sperren von Handwerkern äußerst selten”

In der aktuellen Causa beobachte man jetzt die weitere Entwicklung, denn eventuelle Maßnahmen müssten immer klar begründet sein, so Pixner. Generell seien Kontrollen der Finanzpolizei bei Vogewosi-Baustellen die absolute Ausnahme, das passiere vielleicht ein- bis zweimal pro Jahr. Bohn sei schon einmal auf einer Vogewosi-Baustelle in Nenzing kontrolliert worden. Ebenfalls äußerst selten seien Sperren von Handwerkern bei der Vogewosi. Und eine individuelle schriftliche Vereinbarung hinsichtlich des einzusetzenden Personals gebe es nur mit Ausbau Bohn.

Massive Preisunterschiede nur schwer erklärbar

Das deutsche Trockenbauunternehmen ist in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Allerdings ist es korrekt, dass Bohn bei Ausschreibungen nicht immer der Billigstbieter ist und teilweise klar unterboten wird. Zudem ist die Preisgestaltung der Vorarlberger Trockenbauer auch nicht immer leicht nachzuvollziehen. So hat zum Beispiel ein Lustenauer Trockenbauer für das Pflegeheim Rheindelta um fast 80.000 Euro günstiger angeboten wie ein Mitbewerber aus Dornbirn.

Und außerdem wollen hartnäckige Stimmen nicht verstummen, wonach die Vorarlberger Trockenbau-Betriebe preislich nun einmal eher teuer seien – was bei öffentlichen Aufträgen auf Kosten der Steuerzahler geht – und sich insbesondere deshalb über Bohn aufregen würden, weil er das Preisgefüge nach unten drückt.

Spezielle “Bauleistungsverträge” mit Subunternehmern

Allerdings ist das Verhalten von Ausbau Bohn zumindest nicht immer förderlich, wenn es um die Glaubwürdigkeit des Unternehmens hinsichtlich seiner Beschäftigten- beziehungsweise Subunternehmer-Politik geht. Das zeigt unter anderem ein der wpa schon vor drei Jahren zugespielter “Bauleistungsvertrag”, den Bohn zumindest damals mit seinen Subunternehmern abschloss. In dem “Bauleistungsvertrag” war exakt festgelegt, was der Subunternehmer auf der Baustelle tun darf und was nicht. So darf etwa nicht mit Schriftzügen auf der Arbeitskleidung für die eigene Firma geworben werden. Direkte Anfragen an den Bauherrn sind zu unterlassen.

Der Subunternehmer ist nicht berechtigt, die Arbeiten auf Grund von Differenzen bei der Abrechnung einzustellen. Wird der vereinbarte Fertigstellungstermin überschritten, so behält Bohn eine Vertragsstrafe von maximal zehn Prozent der Bruttoabrechnungssumme ein. Zudem kann Bohn einen Verzugsschaden geltend machen. Der Subunternehmer muss zur Erfüllungssicherheit eine Sicherstellung von fünf Prozent der Bruttoabrechnungssumme leisten. Als Gerichtsstand gilt Erfurt als vereinbart, legt der Vertrag fest. Ob diese “Bauleistungsverträge” gegenwärtig noch immer derart ausgestaltet sind, ist unklar. (wpa, gübi)

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