Razzia bei Grasser-Steuerberater laut OGH zulässig
Der OGH hat aber nicht über die Hausdurchsuchung an sich befunden, die vor einem Dreivierteljahr stattgefunden hat, sondern lediglich festgestellt, dass das Oberlandesgericht mit seinem Beschluss das Gesetz verletzt hat, ließ der OGH wissen. Das OLG hatte einer Beschwerde von Haunolds Steuerberatungsfirma Deloitte stattgegeben. Diese hatte sich auf den speziellen Berufsschutz, dem Steuerberater unterliegen, berufen. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshof sind jedoch Razzien auch bei Personen möglich, die dem Berufsgeheimnis unterliegen.
Auch in Sachen Buwog gerät Grasser wieder unter Druck. Wie das “Format” aus Einvernahmeprotokollen zitiert, wurde Traumüller nach seinen Angaben erst bei der Befragung im U-Ausschuss und durch die Korruptionsermittler eine Manipulationsmöglichkeit bei der Buwog-Privatisierung bewusst. “Ich bin mir erst im Zuge des U-Ausschusses der wahren Bedeutung des Vorkaufsrechts bewusst geworden”, zitiert das Magazin. “Für mich war das Vorkaufsrecht eindeutig der Schlüssel zum Letztangebot des Österreich-Konsortiums. Dies natürlich nur in Verbindung mit der Kenntnis um die Finanzierungszusage des Konkurrenten. Aus meiner Sicht konnte man mit diesen beiden Informationen das Letztangebot so gestalten, dass man sicher gewinnt.”
Mit Vorkaufsrecht ist das Recht des Bundeslands Kärnten gemeint, das Klagenfurter Wohnungspaket aus dem Buwog-Deal herauszulösen und zum angebotenen Kaufpreis zu übernehmen. Das vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider geforderte Vorkaufsrecht kam nie rechtskräftig zustande und war daher wertlos. Vor der Zuschlagserteilung wusste das nur eine Handvoll Leute, darunter Grasser, schreibt das Magazin.
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