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Raumplanungsgesetz: IV Vorarlberg sieht "Licht und Schatten"

Lustenau - Für die Industriellenvereinigung Vorarlberg beeinhalten die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Raumplanungsgesetzes  und des Grundverkehrsgesetzes „Licht und Schatten“.
Ausführliche Stellungnahme der IV
Reaktionen auf Raumplanungsnovelle
Neuordnung der Raumplanung: Das ändert sich

Für IV-Präsident Martin Ohneberg ist “der politische Wille zur Übernahme von mehr Verantwortung durch das Land, zu mehr Höhe und Dichte in Vorarlberg und einer Baulandmobilisierung” erkennbar. Die Industrie sieht einige Schritte im Sinne der von der IV präsentierten Lösungsansätze zu ‚Vorarlbergs urbaner Weg‘.

Ohneberg vermisst das “Big Picture”

Allerdings sind für Ohneberg auch notwendige Maßnahmen nicht berücksichtigt, andere drohen laut dem IV-Präsident sogar zu einem Wachstumshemmnis zu werden: „Unser Hauptkritikpunkt richtet sich nach wie vor dahingehend, dass die übergeordnete Raumplanungsstrategie zu wenig erkennbar ist. Wir vermissen das ‚big picture‘, das jedenfalls die künftige Überarbeitung der Landesgrünzone beinhalten müsste. Bei anderen Maßnahmen – vor allem im neuen Erklärungsverfahren und bei der Obergrenze – drohen unverhältnismäßige Bürokratie und Wachstumshemnisse für Unternehmen, die nicht an Baulandhortung interessiert sind. Außerdem ist für uns nicht nachvollziehbar, warum etwa die Landwirtschaft gegenüber dem Produktionsstandort eine so deutliche Besserstellung erfährt“.

Wirtschaftskammer: “Novellen enthalten gute Ansätze”

Ähnlich sieht man es bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Hans Peter Metzler, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg hält zum Entwurf des Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetzes fest: „Die Novellen enthalten gute Ansätze, neue Gesetze müssen aber treffsicher und unbürokratisch sein und dürfen Entwicklungsmöglichkeiten für unsere Unternehmen nicht einschränken.“

hanspeter-metzler
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„Wir begrüßen, dass von zusätzlichen Belastungen, Abgaben und Steuern Abstand genommen wurde. Ebenso erfreulich ist die Ankündigung, dass unsere Wirtschaft auch in Zukunft Möglichkeiten vorfinden wird, sich am Standort Vorarlberg entsprechend entwickeln zu können“, nimmt WKV-Präsident Metzler Stellung zu den geplanten Novellen zum Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetz. Dazu brauche es laut Metzler eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen. „Wenn neue Gesetze eingeführt werden, müssen diese jedoch treffsicher und unbürokratisch sein“.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Vorarlberg begrüßt WKV-Präsident Metzler den Versuch, mit der Novelle des Grundverkehrsgesetzes dem Markt notwendige Flächen zur Verfügung zu stellen. Kritisch sieht Metzler jedoch die vorgeschlagene Einführung einer Höchstgrenze an Bauland im Besitz eines Unternehmens, um weitere Flächen erwerben zu dürfen: „Das würde de facto einem Entwicklungsverbot bestimmter Unternehmen gleichkommen“, sagt der Präsident. Hier sieht er den Gesetzgeber in der Pflicht, diese rechtlichen Bedenken im Vorfeld noch zu entkräften.

(red)

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