Raumplanungs-Sachverständigenrat legte Arbeitsbericht vor
Die drei Mitglieder (plus drei Ersatzmitglieder) sind Experten aus den Bereichen Raum- und Regionalplanung sowie Architektur und arbeiten weisungsungebunden. Am heutigen Donnerstag legten sie ihren zweiten Arbeitsbericht vor.
“Dieses in Österreich einzigartige Gremium bewährt sich hinsichtlich unseres Zieles, die Verfahren zu objektivieren, die Planungsqualität in den Gemeinden zu verbessern und auch zum Schutz der Interessen von Grundeigentümern”, sagte Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. Aufgabe des USR ist es, eine fachliche Äußerung zum jeweiligen Sachverhalt und darauf aufbauend soweit möglich eine Planungsempfehlung an die jeweilige Gemeinde abzugeben.
Widmungswerber/innen können den USR anrufen, wenn ihr Widmungswunsch von der Gemeinde versagt wurde oder ihr Widmungswunsch nicht behandelt wird. “Der USR untersucht solche Fälle unabhängig, frei und nach Ortsaugenschein sowie Anhörung von Grundeigentümer wie auch Gemeinde aus raumplanungsfachlicher Sicht und gibt eine fachliche Äußerung zu jedem Fall ab”, erläuterte USR-Vorsitzender Andreas Falch.
40 Anträge bearbeitet
Seit der konstituierenden Sitzung am 1. Dezember 2011 ist der Sachverständigenrat insgesamt 19 Mal zusammengetroffen. Die Sitzungen finden in der Regel monatlich statt. Bei der Geschäftsstelle des USR sind bisher 40 Anträge auf fachliche Äußerung eingelangt. Davon wurde ein Antrag aus formalen Gründen zurückgestellt. Die verbleibenden 39 Anträge wurden bzw. werden aktuell inhaltlich behandelt, wobei in einem Fall die fachliche Äußerung aufgrund unvollständig vorliegender Beurteilungsgrundlagen nicht erstattet werden konnte.
Die bisherigen Anträge verteilen sich auf insgesamt 24 Gemeinden in den Regionen Walgau, Montafon, Bregenzerwald, Leiblachtal und Rheintal; wobei die Mehrzahl der Anträge aus dem Rheintal stammt. “Darüber hinaus wurden seitens der Geschäftsstelle des USR mehrfache Anfragen zur Zuständigkeit und Arbeit des USR behandelt”, betonte Falch.
Kein Schiedsgericht
Die fachlichen Äußerungen beschränken sich laut USR-Vorsitzendem Falch nicht darauf, entweder der Position des Antragstellers oder der Position der Gemeinde zu folgen, sondern gehen deutlich darüber hinaus: “Fundierte Raumplanung ist mehr als zwischen zwei meist konträren Positionen zu entscheiden.” Dementsprechend seien die fachlichen Äußerungen komplexer Natur und beleuchten die unterschiedlichen Perspektiven die sich aus fachlicher Sicht ergeben.
Der Sachverständigenrat besteht aus drei Mitgliedern, die auf fünf Jahre bestellt sind. Es sind Experten aus den Bereichen Raum- und Regionalplanung sowie Architektur, die in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei sind. Die in Frage kommenden Sachverständigen dürfen nicht in einem unselbständigen Beschäftigungsverhältnis zum Land oder zu einer Gemeinde stehen. (VLK)
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