Die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, heißt es in den Bundesländern. Derlei wichtige Entscheidungen müssten von “demokratisch legitimierten Organen” getroffen werden, heißt es laut “Salzburger Nachrichten” (SN) und ORF-“Morgenjournal” in einem Schreiben des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, des Tirolers Günther Platter, an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister.
Wallner: Gerichte sollen keine Wertentscheidungen treffen
Anlass ist das Nein des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste am Airport Wien-Schwechat, es geht ihnen aber auch um andere Projekte, etwa im Energiebereich. Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner unterstützt das Schreiben. In Bezug auf den konkreten Fall in Wien meint er laut “ORF”, es handle sich um ein äußerst umstrittenes Urteil, da Fragen des Klimaschutzes über alles gestellt worden seien und damit eine wahrscheinlich für Wien wichtige Investition nicht stattgefunden habe. Für Wallner dürfe es jedenfalls nicht soweit kommen, dass Gerichte über Investitionen befinden würden. Gerichte müssten darüber entscheiden, ob Verfahren korrekt durchgeführt werden, sollten aber keine Wertentscheidungen treffen.
Landesrat Rauch mit Trump-Vergleich
Landesrat Johannes Rauch widerspricht Wallner in dieser Frage vehement. Das Gericht habe im Fall Wien-Schwechats auf Grundlage der Gesetze gegen den Bau entschieden, jetzt liege die Causa bei den Höchstgerichten. Er halte es für “etwas verwegen”, nun die gesamte Kompetenz der Verwaltungsgerichte in Frage zu stellen, wie der “ORF” berichtet. Rauch meint, dass es den Landeshauptleuten in Wahrheit darum ginge, die Umweltgesetzgebung zu verändern. Die Landeshauptleute könnten dies ja im Nationalrat beantragen – sie müssten aber dazusagen, dass sie “eigentlich im Windschatten von Donald Trump den Umweltschutz ganz abschaffen” wollten.
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