Ein 35-jähriger Herbstmarktbesucher schlug im vergangenen Jahr einem anderen Gast einen Bierkrug mehrere Male derart heftig auf den Kopf, dass dieser ein Schädel-Hirn-Trauma davon trug. Das Motiv war und bleibt unklar. Alkohol war beim Täter jedenfalls im Spiel, doch bislang war der Mann unbescholten und scheint alles andere als ein Rowdy zu sein.
Bedingte Haft
Der Angeklagte kann selbst nicht erklären, warum er mit dem Bierkrug, der im Laufe der Schläge zerbarst, fünf bis sechs Mal zugeschlagen hat. Weil der bislang Unbescholtene dem Opfer aber bereits mehrere Tausend Euro an Teilschmerzengeld bezahlt hat und zu weiterer Schadensgutmachung bereit ist, lässt das Gericht Milde walten. Der Angeklagte zeigte sich reuig und geständig, so wird die Haft von 15 Monaten zur Gänze bedingt ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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