Der Angeklagte selbst leugnet, schnell in Rage zu geraten, dennoch hat er sich in Therapie begeben. Die Scheidung ist fast durch, doch die Ehekrise hat nun ein Strafverfahren nach sich gezogen. Weil er seine Frau immer wieder bedrohte und ihr Angst macht, sie außerdem einsperrte und beschimpfte, wurde der bislang Unbescholtene nun wegen Freiheitsentziehung, versuchter schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung zu drei Monaten bedingter Haft sowie 2400 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie in den “Vorarlberger Nachrichten“.
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