Muss eine Vorarlberger Schlaganfall-Patientin für die hohen Reha-Kosten von 136.000 Schweizer Franken selbst aufkommen? Bislang sieht es danach aus. Denn sowohl die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) als auch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) weigern sich, die hohe Rechnung der Schweizer Reha-Klinik Valens im Kanton St. Gallen zu bezahlen. Die Sozialversicherungsträger übernehmen auch die angelaufenen Transportkosten von 663 Euro nicht.
Dass sie keinen Kostenersatz leistet, begründet die Pensionsversicherung so: Die Versicherte habe von der PVA einen Aufenthalt für 29 Tage in der Reha-Klinik in Schruns bewilligt bekommen. Sie habe aber eigenmächtig entschieden, ihre Rehabilitation in der Schweiz durchzuführen. Zwischen dem Schweizer Reha-Zentrum und der PVA gebe es allerdings kein vertragliches Übereinkommen zur Kostenübernahme.
Unbegründet
Die Gebietskrankenkasse lehnt die Begleichung der hohen Rechnung mit dem Argument ab, dass hier für die Reha nicht die GKK zuständig sei, sondern die PVA. Die Patientin hat den negativen Bescheid der GKK rechtlich bisher erfolglos bekämpft. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde der Patientin als unbegründet abgewiesen. Zuständig für die freiwillige Leistung des Aufenthalts in einer Reha-Klinik, auf den es keinen Rechtsanspruch gebe, sei im gegenständlichen Streitfall die Pensionsversicherung und nicht die Krankenkasse, meint das Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien für unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführerin könnte sich mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht wenden. Im Jänner 2015 hatte die Vorarlbergerin einen Schlaganfall erlitten. Dazu wurde die Patientin zuerst zwei Wochen lang im Landeskrankenhaus Feldkirch behandelt und danach für zwei Monate im Landeskrankenhaus Rankweil.
Ärztliche Empfehlung
Behandelnde Ärzte in Rankweil empfahlen ihr zur Verbesserung ihrer Mobilität eine Rehabilitation im neurologischen Reha-Zentrum in Valens. Die PVA genehmigte aber nur einen Aufenthalt in der Montafoner Reha-Klinik, mit der die Versicherung in einem Vertragsverhältnis steht.
Dennoch ließ sich die Patientin in die Schweizer Reha-Klinik verlegen, wo sie sich drei Monate und zehn Tage lang einer Rehabilitation unterzog. Vorläufig bleibt die Pensionistin auf den hohen Kosten sitzen: 136.578 Franken für die Reha, 663 Euro für die Transporte.
Quelle: NEUE am Sonntag/ Seff Dünser
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